Zu Besuch bei der Frauen Union Euskirchen

Klaus Voussem sprach zur „inklusiven Schule“

Klaus Voussem stellte sich nach seinem Vortrag den Fragen der Frauen Union.

In der Bildungspolitik des Landes ist es zur Zeit das Masterthema überhaupt: Inklusion geht alle an. Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung der Frauen Union Stadtverband Euskirchen sprach daher auch der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zum Thema „Inklusive Schule – Schulform der Zukunft?“. Im Mittelpunkt stand dabei der von der NRW-Landesregierung vor knapp einem Monat gebilligte und nunmehr zur Diskussion in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ (9. Schulrechtsänderungsgesetz). Die inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen soll damit im Schulgesetz als Regelfall verankert werden. Auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll die allgemeine Schule der Regelförderort werden. Für die Debatte hierzu sei es notwendig, sich zunächst einen Überblick über Fakten, Ansprüche der Betroffenen, Illusionen der Politik und pädagogische Aspekte zu verschaffen, mahnte Klaus Voussem zu Beginn seiner Ausführungen. Es gelte auch hier der Grundsatz Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

„Die aktuellen Pläne zur Inklusion besorgen viele Menschen: vor allem die Eltern. Sowohl diejenigen, die den Rechtsanspruch auf Inklusion für ihr behindertes Kind erwarten, als auch diejenigen, die um die gute Versorgung ihres schwer behinderten Kindes in der Förderschule bangen. Auch viele Kommunalpolitiker machen sich Sorgen darüber, welche finanziellen Aufgaben durch die Inklusion auf die Kommunen zukommen, die sich ohnehin schon in schwieriger Situation befinden“, sagte Klaus Voussem. Zu einer erfolgreichen Umsetzung von Inklusion gehören nach Ansicht des CDU-Abgeordneten eine ganze Reihe von Gelingensbedingungen, die er wie folgt formulierte:

  • Das Elternwahlrecht für den besten Förderort der Kinder ist eine zentrale Bedingung für das Gelingen von Inklusion und erfordert eine unabhängige Beratung, die die Eltern nicht unter Druck setzt. Schulen, die den Weg der Inklusion gehen wollen, benötigen garantierte Fortbildungs- und Beratungsmodule für das ganze Kollegium als Qualitätsvoraussetzung.
  • Für ein inklusives Bildungssystem muss die Qualität des Unterrichts im Mittelpunkt stehen. Die spezifischen Kompetenzen der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und der Sonderpädagogischen Lehrkräfte müssen zusammengeführt werden. Alle Lehrkräfte sollen in den Umsetzungsprozess gleichberechtigt eingebunden werden. Sonderpädagogen müssen Teil des Kollegiums der allgemeinen Schulen sein.
  • Personelle Doppelbesetzungen in Inklusionsklassen sind Bestandteil einer gelingenden Inklusion. Um das Schulangebot im Sekundarbereich I schrittweise inklusiv auszubauen, soll der Schulträger im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen aller Schulformen als Schwerpunktschulen im Sinne von „Vorreiterschulen“ benennen, in denen Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und mit Behinderungen gemeinsam unterrichtet und erzogen werden.
  • Durch die demografische Entwicklung und das Elternwahlverhalten nach Einführung des Rechtsanspruchs werden verstärkt Förderschulen unter die Mindestschülerzahl fallen, die für einen verfassungsrechtlich vorgeschriebenen ordnungsgemäßen Schulbetrieb notwendig ist. Für die Schülerinnen und Schüler dieser von Schließung betroffenen Schulen sollen Kooperationsklassen an allgemeinen Schulen eingerichtet werden, um eine Beschulung in zumutbarer Entfernung besser gewährleisten zu können. Ausnahmen von der Mindestschülerzahl sollten in begründeten Fällen auch künftig möglich sein. Darüber hinaus soll es auch denjenigen Förderschulen, die die Mindestschülerzahl nicht unterschreiten, ermöglicht werden, Kooperationen mit allgemeinen Schulen unter einem Dach einzugehen.
Klaus Voussem und der neue Vorstand der Frauen Union Stadtverband Euskirchen, geleitet von der neuen Vorsitzenden Inge Gippert.

Voussem betonte, dass die CDU zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stehe. „Der hohe Anspruch, die hohe Professionalität und der hohe Standard, mit dem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen heute gefördert werden, dürfen bei der Inklusion jedoch nicht unterschritten werden“, so Voussem und weiter: „Bei der Umsetzung der UN-Konvention müssen von Beginn an die betroffenen Verbände und Selbsthilfeorganisationen beteiligt werden. Die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips und damit die Kostenerstattung für die Kommunen sind Voraussetzung für alle Vorhaben. Es bedarf realistischer Zwischenziele, die in einem stetigen Dialog zwischen allen Beteiligten zu realisieren sind.“ Für den Kreis Euskirchen und die kreisangehörigen Kommunen sei es wichtig, ein gemeinsames kreisweites Förderschulkonzept zu entwickeln, stellte Voussem abschließend fest.