Wuchergebühren für Anwohner an Landesstraßen
Zur der von der rot-grünen Landesregierung vorgenommenen Änderung der Sondernutzungsgebührenverordnung erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Voussem:
Die bisherigen Sondernutzungsgebühren für Anwohner von Bundes- und Landesstraßen wurden allgemein als fair und moderat betrachtet. Diese Gebühren hat die Landesregierung mit Wirkung zum 1. Januar 2015 nun drastisch erhöht. Die neue Wuchergebühr hat weitreichende Auswirkungen für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. So gibt es Fälle, wo Anwohnerinnen und Anwohner plötzlich vor Gebührensteigerungen um das 13-fache der bisherigen Gebühr stehen. Das Prinzip geben und nehmen ist völlig ausgehebelt. Die betroffenen Menschen empfinden die maßlose Gebührenerhöhung zu Recht als Abzocke, während Verkehrsminister Groschek sie als angemessen verteidigt.
Die CDU-Landtagsfraktion hält Groscheks Vorgehen für völlig maßlos. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, die Wuchergebühr zurückzunehmen und zu den bisherigen Gebühren mit geringfügigem Inflationsaufschlag zurückzukehren. Die staatliche Bereicherung auf Kosten von Bürgerinnen und Bürger, die das Pech haben an einer Landesstraße zu wohnen, ist unhaltbar.