Wie viele Planfeststellungsbeschlüsse gibt es in NRW?
Dies hätte zur Folge, dass deutlich weniger Projekte realisiert werden können, als ursprünglich geplant. Im schlimmsten Fall kann es durch eine nicht rechtzeitige Bereitstellung von Finanzmitteln dazu kommen, dass planfestgestellte und damit baureife Projekte nicht in Angriff genommen werden können, da die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschluss abgelaufen ist., so der stellvertretende Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Landtags, Klaus Voussem aus Euskirchen. Tritt ein solcher Fall ein, entsteht der Allgemeinheit ein erheblicher finanzieller Schaden, da die bis dahin verausgabten Kosten für die Planung einer Maßnahme nicht zum Bau einer Straße geführt haben. Das Geld wird folglich verschwendet.
Die völlig unklare Situation im Zusammenhang mit den Planfeststellungsbeschlüssen und die Tatsache, dass auch der Kreis Euskirchen sowohl mit dem Lückenschluss der Autobahn 1 als auch mit anderen Bundes- und Landesstraßenbauprojekten möglicherweise davon betroffen ist, hat der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem nunmehr zum Anlass genommen, von der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage Details zu diesem Thema in Erfahrung zu bringen.
Konkret möchte Voussem wissen, wie viele gültige Planfeststellungsbeschlüsse für Landes- und Bundesstraßenbauprojekte es in Nordrhein-Westfalen aktuell gibt. Darüber hinaus erwartet er von der Landesregierung eine Aufstellung über die Höhe der Kosten zur Erarbeitung der entsprechenden Beschlüsse sowie über die zu erwartenden Baukosten der geplanten Projekte. Außerdem erbittet er Informationen über diejenigen bereits planfestgestellte Projekte, bei denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, da die Gefahr einer Verfristung der Planfeststellungsbeschlüsse droht.