NRW-Koalition leitet Integrationspauschale 1:1 an die Kommunen weiter

Kreis Euskirchen. Um weiterhin die großen Herausforderungen der Integration gemeinsam mit den Kommunen meistern zu können, wird die NRW-Koalition aus CDU und FDP den kommunalen Anteil an der Integrationspauschale des Bundes eins zu eins an die Kommunen weiterleiten. Mit dem Geld soll die Integration von Menschen vor Ort verbessert werden, die durch die hohen Zugangszahlen an Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 nach NRW gekommen sind.

„Wir stehen zur Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen. Wir halten Wort“, so der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. Im Gegensatz dazu steht das Handeln der rot-grünen Vorgängerregierung, die die mit dem Bund vereinbarte Integrationspauschale für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vollständig im allgemeinen Haushalt vereinnahmt hat. Nach dem Regierungswechsel im Juni 2017 fand sich hierzu keinerlei Ansatz in der Mittelfristigen Finanzplanung. Durch den finanziellen Spielraum, der sich im Haushaltsabschluss 2018 ergeben hat, konnten bereits im Jahr 2018 rund 100 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht werden.

Für das Jahr 2019 konnte die NRW-Koalition in Verhandlungen mit der  Bundesregierung erreichen, dass der Bund auch für 2019 eine Integrationspauschale in gleicher Höhe wie bisher zahlt. Diese Pauschale sollte die Kosten sowohl des Landes NRW als auch der Kommunen abdecken. „Aufgrund der besonderen Belastungen der Kommunen haben wir uns dennoch entschieden, den Betrag von 432,8 Millionen Euro vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten“, so Voussem.

Inwieweit der Bund auch ab dem Jahr 2020 eine Integrationspauschale etatisiert, ist noch offen. Die Verhandlungen darüber, inwieweit sich der Bund überhaupt an den flüchtlingsbedingten Kosten ab dem Jahr 2020 beteiligt, stehen erst am Anfang.