Verkehrsausschuss diskutierte über Motorradlärm – Lob für „Silent Rider“
Düsseldorf. Der Verkehrsausschuss des NRW-Landtags hat sich heute mit einem Thema befasst, mit dem sich auch viele Menschen im Kreis Euskirchen konfrontiert sehen: Motorradlärm. Gerade in den Sommermonaten kommen viele Motorradfahrer in den Kreis Euskirchen, um die schöne Landschaft mit ihrem Motorrad zu erfahren. „Leider sind darunter auch einige schwarze Schafe, die mit ihren zu lauten Maschinen unnötig Lärm verursachen und sich nicht an die geltenden Gesetze und Geschwindigkeitsregelungen halten“, sagte Klaus Voussem, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
„Es ist richtig und notwendig, dass die Initiative ‚Silent Rider‘ auf die Probleme durch Motorradlärm aufmerksam macht“, sagte der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem, Mitglied im Verkehrsausschuss des Landtags. „Dieser Schulterschluss der Kommunen macht deutschlandweit auf die Lärm-Problematik aufmerksam.“ Durch die Initiative werde deutlich, dass etwa eine Verschärfung des Bußgeldkatalogs und eine allgemeine Halterhaftung nötig seien. Nun sei der Bund am Zug, die entsprechenden Gesetze zu erlassen.
Auch die Landesregierung nahm zu der Problematik Stellung und verwies auf mehrere Initiativen im Rahmen der Umweltministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz, um Verbesserungen des Schutzes vor Motorenlärm zu erreichen. Leider habe NRW bei der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO) keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Zudem werde bei der Hauptuntersuchung die Lärmemission seit einigen Jahren stärker überprüft, jedoch werden die meisten Geräuschemissionen mit Krafträder überwiegend durch Manipulationen verursacht.
Eine Regelungslücke im EU-Recht wurde jetzt durch eine gemeinsame, von NRW ausgehende Initiative von Bund und Ländern geschlossen. Diese hat es bisher ermöglicht, bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge legal mit nachträglich eingebauten Klappensteuerungen oder Soundgeneratoren auszustatten, die zu einem erhöhten Lärmpegel im realen Betrieb führen. Dies ist zukünftig in Deutschland nicht mehr möglich. „Sowohl die Europäische Union als auch die Bundesebene sind gefragt, für weitere gesetzliche Klarstellungen zu sorgen, um die Polizei in die Lage zu versetzen, tätig zu werden und die lärmgeplagten Anwohner schützen zu können“, so Voussem.