Streichliste der Landesregierung

„Jetzt ist die Katze aus dem Sack! Und die Katze ist noch hässlicher als befürchtet“, sagt der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zu den jetzt im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr des Landtags vorgestellten Liste der Landesstraßen- und Bundesfernstraßenprojekten in Nordrhein-Westfalen. „Für die Hälfte der noch zur Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung in die erste Priorität aufgenommenen Straßenbauprojekte steht die Ampel jetzt auf Rot, d.h. sie werden nur noch nachrangig oder gar nicht mehr weiter geplant“, so Voussem und weiter: „Die rot-grüne Streichliste hat auch massive Auswirkungen auf die Landes- Bundes-, und Bundesfernstraßen im Kreis Euskirchen.“ 

 

Konkret soll bei den Bedarfsmaßnahmen des Bundes dieOrtsumgehung Weiler in der Ebene (B 265) erst nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig geplant werden. Im Hinblick auf die beiden Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56) soll ebenfalls erst nach Abschluss der Planungsstufe über die Priorität entschieden werden. Lediglich die geplante Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf (L 169 bis B 477) ist hinsichtlich der Priorität wie bisher als vorrangig aufgeführt.

 

Im Landesstraßenbedarfsplan findet sich die Ortsumgehung Dreiborn (L 207) auf der Liste als Projekt, dessen Planung vom Land ohne weitere Begründung nicht weiterverfolgt wird.

 

Hinsichtlich des Lückenschlusses der Autobahn 1 von der Anschlussstelle Adenau  Rheinland-Pfalz zur Landesgrenze NRW und der Landesgrenze Rheinland-Pfalz zur Anschlussstelle Lommersdorf enthält die Liste der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes einen pikanten Vermerk. Dieser besagt, dass vor der weiteren Planung eine Netzplanung als Betrachtung einer Nullvariante für diese Abschnitte mit naturschutzfachlichem Planungsauftrag durchgeführt werde. Dies geschehe unter enger Abstimmung der naturschutzfachlichen Betrachtungen mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium sowie den naturschutzfachlich zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz. Dort erarbeitete Vorgaben würden beachtet, so das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in seiner Vorlage.

„Weiterhin gilt also für Rot/Grün der Vorrang des Naturschutzes vor dem Menschenschutz“, so Voussem und weiter: „In den nun folgenden Beratungen werden wir dieses Ausweichmanöver so nicht durchgehen lassen. Die rot-grüne Streichliste schadet den Menschen in der Region.“