Stärkung der kommunalen Haushalte im Kreis Euskirchen
Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 erhöht das Land den kommunalen Anteil an den Steuereinnahmen in einem ersten Schritt auf 23,5 Prozent. Darauf weist der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin, der zudem betont, dass dieser Schritt auch positive Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte im Kreis Euskirchen haben wird.
„Die Finanzlage der Kommunen gefährdet die Handlungsfähigkeit vor Ort – und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat insgesamt“, so Vous-sem. Um dem entgegenzuwirken, soll der Verbundsatz grundsätzlich und dauerhaft angehoben werden. In einem ersten Schritt wird der Anteil an den Steuereinnahmen beginnend mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 dauerhaft um 0,5 Prozent-punkte auf 23,5 Prozent erhöht. Es ist die erste strukturelle Erhöhung dieses Satzes seit Mitte der 1970er-Jahre. „Ein Wendepunkt und ein starkes finanzpolitisches Sig-nal“, wie Voussem betont.
Diese Anhebung des Verbundsatzes ist zugleich der Einstieg in einen strukturellen Prozess der kommunalen Staatsmodernisierung – hin zu einer nachhaltigen und dau-erhaften Stärkung der kommunalen Finanzausstattung als Beitrag zur Überwindung der strukturellen Unterfinanzierung und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwal-tung.
Dazu gehören insbesondere höhere pauschale Zuweisungen statt komplizierter För-derprogramme, mehr Vertrauen in kommunale Eigenverantwortung, eine stärkere in-terkommunale Zusammenarbeit, eine umfassende kommunale Aufgabenkritik, der Abbau entbehrlicher Standards sowie einfachere und digitale Verwaltungsverfahren. „Die Kommunen sollen mehr Spielraum erhalten, um vor Ort eigenverantwortlich zu handeln“, so Voussem.
Zuvor hatte die Landesregierung mit der Übernahme kommunaler Altschulden, der Bereitstellung von Investitionsmitteln im Rahmen des „Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur“ sowie den grundsätzlich erzielten Übereinkünften mit dem Bund zu einem Konnexitätsmechanismus bereits substanzielle und strukturelle Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht hat.
Hintergrund
Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW regelt die jährlichen Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbände und legt die Verteilungs-grundsätze des Landesanteils an den Steuereinnahmen fest. Das Land stellt den Kommunen im Rahmen des GFG einen prozentualen Anteil (Verbundsatz) seines Aufkommens aus den Gemeinschaftsteuern zur Verfügung. Zudem beteiligt es die Kommunen in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
Im Jahr 2026 erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen über das GFG eine Fi-nanzausgleichsmasse von insgesamt 16,84 Milliarden Euro, basierend auf einem Verbundsatz von 23 Prozent. Die Eckpunkte für das GFG 2027 sehen nun eine Anhe-bung des Verbundsatzes auf 23,5 Prozent vor. Das entspricht einer Erhöhung der Kommunalzuweisungen um rund 360 Millionen Euro. Mit der Anhebung des Verbund-satzes von 23 auf 23,5 Prozent wird der kommunale Anteil an den Steuereinnahmen des Landes erstmals seit Jahrzehnten wieder strukturell gestärkt.
Die Eckpunkte für das GFG 2027 beruhen teilweise auf der Mai-Steuerschätzung und ergeben eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 17,13 Mrd. Euro, mehr als je zuvor. Damit wird der seit 2011 anhaltende kontinuierliche Anstieg der Kommu-nalzuweisungen fortgesetzt. Für die endgültige Finanzausgleichsmasse des GFG 2027 ist das Ist-Aufkommen der maßgeblichen Verbundsteuern im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 entscheidend. Das Gemeindefinanzie-rungsgesetz 2027 wird zusammen mit dem Landeshaushalt 2027 zum Ende des Jah-res 2026 beschlossen und wird zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.