Spiel, Satz, Sieg: Euskirchener Tennisclub Rot-Weiß erhält Fördermittel
Euskirchen. „Gute Nachrichten für die Freundinnen und Freunde des ‚weißen Sports‘ in Euskirchen. In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms ‚Moderne Sportstätte 2022‘ erhält der Euskirchener Tennisclub Rot-Weiss insgesamt 82.800 Euro zur Modernisierung seiner Sportstätte. Ich freue mich sehr, dass mein Heimatverein nun die Möglichkeit hat, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. „Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.“
Der Euskirchener Tennisclub Rot-Weiss um ihren Vorsitzenden Rudolf Kortenbruck hat den Förderantrag gestellt, um für insgesamt 92.000 Euro die Modernisierung der Sportstätte durchzuführen. Aus dem Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ erhalten sie dazu 82.800 Euro an Fördermitteln. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen des Tennisclubs nun mit den Arbeiten beginnen.
Dazu erklärt die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz: „Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen unseren Vereinen tatkräftig unter die Arme greifen können. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen.“
Hintergrund:
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.