Sichere Herkunftsstaaten

Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen will Algerien, Marokko und Tunesien nicht zu sicheren Herkunftsstaaten erklären

Nordrhein-Westfalen wird im Bundesrat nicht für die Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern stimmen. Dies beschloss der Landtag gestern mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

 

„Weder die Ereignisse der Kölner Silvesternacht 2015 noch der Terroranschlag von Berlin haben offensichtlich zur Einsicht bei SPD und Grünen geführt: Die Anerkennungsquote von Asylantragstellern aus Algerien, Marokko und Tunesien geht gegen Null. Gleichzeitig nehmen die Probleme mit zumeist jungen Männern aus diesen Ländern stetig zu. Die Haltung von SPD und Grünen zu sicheren Herkunftsländern ist von Doppelmoral geprägt. Sie verweigern sich der Einstufung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten, drängen aber gleichzeitig darauf, dass Asylbewerber aus Algerien und Marokko künftig nicht mehr nach Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden. Was ist vor diesem Hintergrund das Wort der Ministerpräsidentin wert, wonach insbesondere Menschen aus den Maghreb-Staaten schnellstens unser Land verlassen müssen“, sagt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen.

 

„Mit der getroffenen Entscheidung steht Rot-Grün einer Absenkung der Zugangszahlen aus Nordafrika und einer Beschleunigung der Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern im Weg. SPD und Grüne verhindern damit auch, dass Menschen aus den Maghreb-Staaten unter verschärften Bedingungen einer Wohnverpflichtung in besonderen Einrichtungen unterliegen. Personen aus sicheren Herkunftsländern können bereits heute für die gesamte Dauer des Asylverfahrens in Landesaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden“, merkt Voussem an.

 

Bereits am 13. Mai 2016 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einstufung der drei nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten beschlossen. Seitdem liegt dem Bundesrat dieses Gesetz zur finalen Abstimmung vor, die für das Inkrafttreten des Gesetzes notwendig ist. Bislang aber konnte nicht die notwendige Mehrheit im Bundesrat erreicht werden. Dies liegt auch an der ablehnenden Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu dem Gesetz.

 

Die Bundesregierung verfolgt mit der Einstufung der drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer auch ein Signal in die betroffenen Herkunftsländer, um all diejenigen davon abzuhalten, allein aus wirtschaftlicher Not und nicht aus asylrechtlichen Gründen auf den Weg nach Europa machen. Das Beispiel der sechs Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Kosovo, die 2014 und 2015 auf die Liste der sicheren Herkunftsländer gesetzt wurden, spricht Bände. Mit der gleichzeitigen Schaffung legaler Einwanderungsmöglichkeiten wurde mehr Steuerung ermöglicht. Aus diesen sechs Ländern kommen heute kaum noch Asylbewerber nach Deutschland.