Sanierung der Betonschutzwände auf der A1 bei Blankenheim

Blankenheim. Was wurde aus der Sanierung der Betonschutzwände entlang der A1 bei Blankenheim? Mit einer Kleinen Anfrage wendet sich der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem an die Landesregierung, um auf die bislang nicht erfolgte Sanierung aufmerksam zu machen. Zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Nettersheim gilt seit 18 Monaten auf einer Länge von 5,5 Kilometern eine Geschwindigkeitsbegrenzung, für PKW auf 100 Stundenkilometer, für LKW auf 60 Stundenkilometer. Für LKW besteht zudem ein Überholverbot. Die Gründe für diese Maßnahme sind aufgetretene Mängel und Risse in den Betonschutzwänden auf dem Mittelstreifen. „Seit Herbst 2014 sind die Probleme bekannt und ein Sanierungskonzept von der Landesregierung angekündigt. Passiert ist jedoch bis heute: nichts“, fasst Klaus Voussem MdL die Gründe für seine Kleine Anfrage zusammen. Viele Verkehrsteilnehmer würden sich inzwischen nicht mehr an das Tempolimit halten, da seit rund 18 Monaten keine sichtbare Verbesserung der Situation zu erkennen ist. „Auch auf diese Weise verlieren die Menschen das Vertrauen in den Staat, der eine Sanierung ankündigt und dann nichts unternimmt“, so Voussem. Ein Sanierungskonzept wurde aber bereits am 4. September 2014 im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr angekündigt.
Fragen nach Sanierungsbeginn Konkret möchte Klaus Voussem von der Landesregierung wissen, was aus dem angekündigten Sanierungskonzept wurde und wann mit einer abschließenden Sanierung der Betonschutzwände zu rechnen ist? „Zudem würde ich gerne erfahren, was in den vergangenen 18 Monaten unternommen wurde, um die Betonschutzwände zu sanieren“, so Voussem. „Oder wurde etwa gar nichts unternommen?“ Vor diesem Hintergrund ist es für den CDU-Landtagsabgeordneten auch interessant zu erfahren, wie viele Geschwindigkeitsverstöße seit Herbst 2104 festgestellt worden sind? „Da dürfte eine hübsche Summe für die Staatskasse zusammengekommen sein“, ist sich Klaus Voussem sicher.
Die Kleine Anfrage
Mit einer Antwort auf die Kleine Anfrage wird in vier Wochen gerechnet. So lange hat die Landesregierung Zeit, die gestellten Fragen schriftlich zu beantworten. Geschieht dies nicht, kann der Fragesteller beantragen, dass die Landesregierung seine Kleine Anfrage in der Plenarsitzung mündlich beantwortet. Die Kleine Anfrage 4664 ist als Drucksache 16/11725 nachfolgend herunterladbar: