Rücksichtnahme im Straßenverkehr als Gewinn für die Verkehrssicherheit
Mit 4.200 Plakaten macht die NRW-Landesverkehrswacht derzeit auf die Abstandsregeln beim Überholen von Radfahrern in NRW aufmerksam. Gemeinsam mit NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer unterstützt auch der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem in seiner Funktion als Präsident der Landesverkehrswacht die Aktion. Besonders freut es Voussem, dass die Plakate auch in seiner Heimatstadt Euskirchen aufgehangen werden. „Zu wenig Abstand ist nicht nur gefährlich, sondern viel zu häufig die konkrete Ursache von Unfällen. Darum braucht es mindestens 1,50 Meter Rücksichtnahme. Jedes Plakat, das erfolgreich dafür wirbt, ist ein Gewinn für die Verkehrssicherheit“, so Voussem.
Das Gesetz schreibt seit der Neuregelung aus dem Jahr 2020 vor, dass beim Überholen von Radfahrern innerorts ein Abstand von anderthalb Metern einzuhalten ist, außerorts sogar zwei Meter. „Wer selbst mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß, wie oft der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten wird“, berichtet Voussem. Diese brenzligen Situationen gelte es zu vermeiden, daher sei Aufklärung, wie durch diese Plakataktion geleistet, wichtig. „Nicht umsonst wurde bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung diese Abstandregelung eingeführt“, so Voussem. Der entsprechende Paragraph beziehe sich im Übrigen nicht nur auf den Mindestabstand, den Autofahrer zu Radfahrern, sondern auch zu Fußgängern, zu anderen einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern halten sollen.
Weniger Abstand zu halten, sei nie eine Option. „Wenn die Straße es nicht zulässt, darf ich als Autofahrer halt nicht überholen“, informierte der LVW-Präsident. Was die 1,50 Meter innerorts angeht, gebe es auch noch Ausnahmen. „Sind etwa Kinder mit auf dem Rad oder hat das Fahrrad einen Anhänger, muss sogar innerorts zwei Meter Abstand eingehalten werden“, sagte der Verkehrsexperte. „Auf diesem Weg werden schwache schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer geschützt, und das ist auch gut so“, so Voussem.