Rot-grüne Landesregierung rechnet beim GFG bewusst falsch

„Nach der fehlerhaften Berechnung des Stärkungspaktes offenbarte sich nun im Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) eine neuerliche Berechnungspanne der rot-grünen Landesregierung“, beklagt der CDU-Abgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen Bei der Berechnung der Höhe des Flächenansatzes habe es Fehler gegeben. „Auch unsere Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen werden durch die Falschberechnung massiv benachteiligt. Die Kommunen im Kreis Euskirchen müssten nach dem Gesetz von der Einführung des Flächenansatzes profitieren, denn auch sie liegen über der erforderlichen Landesdurchschnittsfläche von 0,2 Hektar pro Einwohner. Aber anstatt sich an das eigene Gesetz zu halten, nimmt die rot-grüne Landesregierung nicht den Landesdurchschnitt, sondern den Landesmittelwert von 0,42 Hektar pro Einwohner als Maßstab dafür, wann eine Kommune über den Landesdurchschnitt liegt. „Durch die Methodik des Innenministeriums erhalten neben den Städten und Gemeinden im Kreis Euskirchen weitere 190 Kommunen zu wenig an Schlüsselzuweisungen vom Land. Fast jede zweite Kommune in Nordrhein-Westfalen ist betroffen“, stellt Voussem fest. Nach der Berechnung werden die Städte und Gemeinden Bad Münstereifel mit rund 480.000 Euro, Blankenheim mit rund 222.000 Euro, Euskirchen mit rund 146.000 Euro, Kall mit rund 303.000 Euro, Mechernich mit rund 691.000 Euro, Nettersheim mit rund 204.000 Euro, Weilerswist mit rund 257.000 Euro und Zülpich mit rund 507.000 Euro weniger an Zuweisungen erhalten“.
Eigentlich ist der Flächenansatz im kommunalen Finanzausgleich (GFG) eingeführt worden, um die Belastungen der Städte und Gemeinden abzumildern, die aus der großen Fläche und der geringen Einwohnerzahl entstehen. Seit dem GFG 2012 werden bei der Verteilung der Landesmittel auf die Kommunen nicht nur die Soziallasten sowie die Einwohner- und Schülerzahl verwendet, sondern zu einem geringen Anteil auch die Fläche als Kriterium der Landeszuweisungen berücksichtigt. Denn durch große Flächen entstehen auch höhere Kosten für die Städte und Gemeinden, z.B. für Verkehrswege, Notdienste, Außenstellen der Verwaltungen und Versorgungsleitungen.
Mittlerweile klagen dutzende Kommunen gegen ihre GFG-Bescheide, weil die Landesregierung den Flächenansatz anders berechnet, als es im Gesetz vorgesehen ist. Dadurch benötigen Städte und Gemeinden wesentlich mehr Fläche pro Einwohner, um überhaupt Zuweisungen aus ihrer großen Fläche zu erhalten. Insgesamt werden so 65 Millionen Euro umverteilt. Der große Verlierer ist der kreisangehörige Raum, der 40 Millionen Euro weniger an Zuweisungen erhält, nur weil die Landesregierung sich nicht an ihr eigenes Gesetz hält. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung diese Benachteiligung beendet und eine korrekte Berechnung des Flächenansatzes vornimmt.