Ortsumgehung Weiler in der Ebene
Bei der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurde diesem auf Dauer inakzeptablen Zustand Rechnung getragen und die Ortsumgehung Weiler in der Ebene (B 265) als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8257). Die vom Bund zu tragenden Investitionskosten dieser Neubaumaßnahme wurden seinerzeit mit rund 3,7 Mio. veranschlagt.
Im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Mai 2011 (siehe Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 15/2079) hat die Landesregierung zum seinerzeitigen Planungsstand erklärt, dass sich die Maßnahme im sehr frühen Planungsstadium der Linienabstimmung befinde.
In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme inzwischen als nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig zu planen ausgewiesen worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Ist die Linienführung der B 265, Ortsumgehung Weiler in der Ebene, zwischenzeitlich mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abge-stimmt worden?
- Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen eine weitere vorrangi-ge Planung der Ortsumgehung Weiler in der Ebene durch das Land Nordrhein-Westfalen?
- Liegen der Landesregierung Informationen seitens des zuständigen Bundesministeri-ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, ob die Maßnahme auch im nächsten Bundesverkehrswegeplan, dessen Aufstellung für das Jahr 2015 geplant ist, im vor-dringlichen Bedarf ausgewiesen sein wird?
- Welche Aktivitäten wird die Landesregierung entfalten, damit die Ortsumgehung Weiler in der Ebene auch zukünftig im vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans ausgewiesen sein wird und damit höchste Priorität im Rahmen des Bundesfernstra-ßenbaus genießt?
- Wenn die Landesregierung keine der in Frage 4 angesprochenen Aktivitäten entfalten sollte: wie begründet sie den Verzicht auf die Ortsumgehung Weiler in der Ebene für den vordinglichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans?