NRW-Koalition stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Euskirchen / Weilerswist und ermöglicht Entwicklungsperspektiven für den ländlichen Raum

Kreis Euskirchen. Über positive Signale für den Kreis Euskirchen kann der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem kurz vor Weihnachten aus Düsseldorf berichten. Per Kabinettsbeschluss zum „Entfesselungspaket II“ hat die NRW-Landesregierung heute beschlossen, kurzfristig Erlasse und Verordnungen auf den Weg zu bringen, um den Landesentwicklungsplan so praxisorientiert wie möglich anzuwenden und eine nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden zu ermöglichen.

Ein Durchbruch konnte zunächst bei der Frage der Mindestgrößenvorgabe der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist erreicht werden, freut sich Klaus Voussem, der sich seit geraumer Zeit für eine Reduzierung eingesetzt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2009 mit dem Kreis Euskirchen, der Stadt Euskirchen, der Gemeinde Weilerswist und der eigens hierfür gegründeten LEP-AöR vereinbart, die LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist zu erwerben, baureif zu machen und zu vermarkten. Ziel ist es, die Fläche aktiv zu bewerben, um eine Großansiedlung zu verwirklichen. Im Ende 2016 seinerzeit noch mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen Landesentwicklungsplan, Ziffer 6.4, wurden Regelungen für „Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben“ getroffen. Betroffen von dieser Regelung ist auch die hiesige „Prime Site Rhine Region“, die den Standort Euskirchen/Weilerswist beschreibt.

In diversen Stellungnahmen gegenüber dem seit Mai 2017 für die Landesplanung zuständigen Wirtschaftsministerium sowie in persönlichen Gesprächen mit Minister Prof. Dr. Pinkwart konnte der CDU-Abgeordnete Klaus Voussem darlegen, dass es dringend erforderlich sei, den bisher lediglich passiven Ansatz einer reinen allgemeinen Vorsorge zu verlassen, da ansonsten die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Euskirchen/Weilerswist nicht hergestellt werden kann. Im konkreten Fall hat sich vor allem die Mindestflächenvorgabe von 80 ha als problematisch erwiesen.

„Das Landeskabinett hat heute beschlossen, bei den Standorten landesbedeutender flächenintensiver Großvorhaben wie in Euskirchen/Weilerswist den bisher geltenden Mindestflächenbedarf für die Erstansiedlung von 80 ha auf 50 ha zu reduzieren.“, teilt Klaus Voussem nunmehr mit und weiter: „Damit wird ein wesentliches Vermarktungshemmnis, das bislang im Wesentlichen auf die Festlegungen im bisher gültigen Landesentwicklungsplan zurückzuführen ist, aufgelöst. Mit dieser Überarbeitung des LEP unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Eifelregion bei der Ansiedlung von Unternehmen und der damit verbundenen Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen.“

Noch einen weiteren Punkt des heutigen Kabinettsbeschlusses hat unmittelbar positive Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen. Bereits Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP wurde festgehalten, dass künftig auch wieder in Orten mit weniger als 2.000 Einwohner bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen ausgewiesen werden können. Mit dem „Entfesselungspaket II“ wird nunmehr auch dieser Punkt im Zuge der Überarbeitung des LEP aufgegriffen. „Dies ist ein gutes Signal für die weitere Entwicklung unserer Städte und Gemeinden im ländlichen Raum“, so der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem.

Weitere Informationen zum Entfesselungspaket II