NRW fördert Vereine in schwierigen Zeiten mit der Initiative „Neustart miteinander“
Kreis Euskirchen. Die Corona-Pandemie hat die Vereine in Nordrhein-Westfalen vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden. Dies hatte zur Folge, dass Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen und Mitglieder ausgetreten sind. Große Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft plagen gegenwärtig viele Vereine.
„Um den Vereinen wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten, maximal 5.000 Euro“, teilt der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mit.
„Nach dieser schwierigen Zeit stehen die ehrenamtlich Tätigen vor großen Herausforderungen, um das Vereinsleben wieder in Schwung zu bringen. Mit dieser Initiative geben wir unseren Sport-, Heimat- Musik- und Brauchtumsvereinen nun die so dringend notwendige finanzielle Grundlage für den Neustart“, so Voussem.
„Uns ist bewusst, dass vielen Menschen gerade in unserem Kreis Euskirchen im Augenblick nicht der Sinn nach Feiern und Geselligkeit ist, dass die Auswirkungen der Flutkatastrophe noch auf Wochen und Monate alle Kräfte in Anspruch nehmen werden. Aber es gibt ein Morgen in unseren zerstörten Städten und Dörfern. Dieses Programm kann hier ein Hoffnungsfunke sein für die starke Gemeinschaft jenseits der Aufräumarbeiten.“
Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie nun veröffentlicht und das Online-Portal für die Antragstellung freigeschaltet. Weitere Informationen sowie Musteranträge stellt das NRW-Heimatministerium bereit:
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden alle Ausgaben, die für eine Veranstaltung anfallen. Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Muss die geplante Veranstaltung Corona-bedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.