Neueinteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2022 beschlossen
Düsseldorf. Der CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem weist darauf hin, dass der NRW-Landtag über die zukünftige Einteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2022 beraten hat. Der Landtag ist wie erwartet dem Gesetzesvorschlag des Innenministeriums gefolgt und hat eine neue Einteilung beschlossen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Wahlkreise im Kreis Euskirchen.
Die Ausgangslage: Zur Landtagswahl 2017 gehörten die elf Kommunen des Kreises Euskirchen zwei Landtagswahlkreisen an. Der Wahlkreis Euskirchen I umfasste die Kommunen Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Mechernich, Bad Münstereifel, Euskirchen, Zülpich und Weilerswist. Die übrigen drei Kommunen Kall, Schleiden und Hellenhal bildeten zusammen mit weiteren Kommunen aus dem Kreis Düren den Wahlkreis Düren II – Euskirchen II.
Laut Landtagswahlrecht sollen alle Wahlkreise so aufgeteilt werden, sodass jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete nahezu die gleiche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern im Landtag repräsentiert. Da dies nicht immer trennscharf umgesetzt werden kann, erlaubt der Gesetzgeber eine Abweichung vom Durchschnitt um jeweils 20 Prozent. Laut Bericht des Innenministeriums liegt der Durschnitt für alle 128 Wahlkreise in NRW bei 121.981 Einwohnerinnen und Einwohner.
Der Gesetzesvorschlag: Der Kreis Euskirchen ist in den vergangenen Jahren für viele Menschen als Heimat attraktiv geworden. Durch den hohen Zuzug aus dem Köln-Bonner Raum konnten Kommunen wie Euskirchen, Mechernich, Nettersheim, Zülpich und Weilerswist neue Baugebiete ausweisen und ihre Einwohnerzahlen steigern. Durch den Zuzug liegt die Abweichung von der Durchschnittsgröße der Wahlkreise nun jedoch über dem gesetzlich erlaubten Wert von maximal 20 Prozent. Der Wahlkreis Euskirchen I umfasste Ende 2017 147.761 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Abweichung beträgt 21,1 Prozent. Laut Berechnungen des NRW-Innenministeriums sollen es bis zum 31. Dezember 2021 dann 23,37 Prozent sein. Der Wahlkreis Düren II – Euskirchen II umfasste 144.834 Einwohnerinnen und Einwohner zum Ende des Jahre 2017. Hier liegt die Abweichung bei 18,7 Prozent, sodass auch hier wegen der Zuzüge im Dürener Teilbereich absehbar Handlungsbedarf besteht.
Daher schlägt der Gesetzgeber eine Neueinteilung der Wahlkreise vor. So geht die Kommune Weilerswist in den Rhein-Sieg-Kreis, während Dahlem dem Wahlkreis Düren II – Euskirchen II angehören soll. Im Gegenzug kommt die Gemeinde Kall vom Wahlkreis Düren II – Euskirchen II in den Wahlkreis Euskirchen I.
Die Alternative: Eine der im Vorfeld der Beratungen diskutierte Alternative lautete, einzelne Orte einer Kommune einem anderen Wahlkreis zuzuordnen. „Dieser Vorschlag hätte das enge Zusammengehörigkeitsgefühl einer Kommune mit ihren gewachsenen Strukturen ad absurdum geführt“ so Klaus Voussem. „Die vorgeschlagene Lösung ist die beste, da sie mit ihren nunmehr geringen Abweichungen vom landesweiten Mittelwert eine längerfristige Planungssicherheit gibt.“
Die neue Aufteilung der Wahlkreise in der Übersicht:
Wahlkreis Euskirchen I (derzeit vertreten durch Klaus Voussem MdL): Blankenheim, Nettersheim, Bad Münstereifel, Kall, Mechernich, Euskirchen und Zülpich.
Wahlkreis Düren II – Euskirchen II (derzeit vertreten durch Dr. Ralf Nolten MdL): Dahlem, Hellenthal, Schleiden sowie aus dem Kreis Düren die Kommunen Düren, Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau und Nideggen. Diese Einteilung entspricht dem Zuschnitt des Wahlkreises, wie er bereits zu den Landtagswahlen 2005, 2010 und 2012 gegeben war.
Die Kommune Weilerswist soll fortan zum neu formierten Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis III – Euskirchen III zählen, dem auch die Kommunen Alfter, Bornheim, Rheinbach und Swisttal angehören werden.