Neue Geschäftsstelle soll Aufbau von Mobilstationen koordinieren

Kreis Euskirchen. Die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) erhält insgesamt 179.920 Euro für die Einrichtung einer neuen Geschäftsstelle. Sie soll den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen auch im Kreis Euskirchen zentral koordinieren. Dies erfuhr Klaus Voussem, verkehrspolitischer Sprecher der CDU Landtagsfraktion, aus dem NRW-Verkehrsministerium. „Die Einrichtung einer Geschäftsstelle, die den Aufbau der Mobilstationen koordiniert, zeigt, wie ernst es der NRW-Landesregierung mit der Mobilität 4.0 ist“, so Klaus Voussem.

Aufgeteilt ist die Förderung auf die Jahre 2019 (28.800 €), 2020 (58.800 €), 2021 (60.960 €) und 2022 (31.360 €). Der NVR hat 460 Stationen in den Mitgliedskommunen zur Umwandlung in Mobilstationen empfohlen. Um in die Liste potentieller Mobilstationen aufgenommen zu werden, müssen die Standorte verschiedene Kriterien erfüllen. Dazu zählen etwa Barrierefreiheit, Wetterschutz, ein Ticketautomat und eine dynamische Fahrgastinformation.

NRW-weit wird der Aufbau von Mobilstationen mit 9,5 Millionen Euro in diesem Jahr gefördert. Die Stationen sollen die Intermodalität der verschiedenen Fortbewegungsmittel sicherstellen. Darunter versteht man die lückenlose Verbindung von „Bike-Sharing“ mit „Car-Sharing“, Bus und Bahn, also die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für das Zurücklegen einer Wegstrecke. Die Mobilstationen dienen dabei als Übergabepunkte der einzelnen Verkehrsmittel. Mit der Förderung vernetzter Mobilität möchte die NRW-Landesregierung sicherstellen, dass das Land eine Modellregion für Mobilität 4.0 wird.

„Früher waren die Menschen ganz selbstverständlich im eigenen Auto unterwegs. Heute führen überlastete Netze, überfüllte Innenstädte, aber auch das veränderte Mobilitätsbedürfnis der Menschen zum Umdenken“, so Klaus Voussem MdL. „Wenn die Menschen auf einem Teil der Strecke schneller mit dem Leihrad vorankommen, muss der Übergang vom Auto aufs Leifahrrad eben reibungslos erfolgen. Entscheidend ist dabei, dass es Übergangspunkte gibt, an denen der Wechsel von einem auf das andere Verkehrsmittel erfolgen kann.“