Wir fördern die Nahmobilität mit dem Ausbau von Rad- und Fußwegen im Kreis Euskirchen

Düsseldorf. Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat den ersten Teil des Förderprogramms Nahmobilität 2020 veröffentlicht. Damit werden Kreise, Städte und Gemeinden unterstützt, die beispielsweise in Rad- und Gehwege oder Fahrradabstellanlagen, Ladestationen für Pedelecs, Wegweisungssysteme oder in ihre Öffentlichkeitsarbeit investieren. Hinzu kommt, dass jetzt auch Radvorrangrouten stärker gefördert werden. Kurz: Die Mittel stehen für den Ausbau und die Information über das Nahmobilitätsangebot zur Verfügung. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem:

„Bewegung an der frischen Luft tut gut. Das ist nicht nur eine Erkenntnis aus der Corona-Krise. Gesundheit und Klimaschutz werden durch die Fortbewegung mit dem Fahrrad, Pedelec oder zu Fuß unterstützt und wir arbeiten daran, den Menschen ein attraktives Verkehrswegenetz anzubieten. Mit diesem Teil des Programms werden insgesamt 139 neue Projekte mit 20,9 Millionen Euro gefördert. Mit den Mitteln, die von den Kommunen kommen, fließen in diesem Jahr 36,3 Millionen Euro in die Verbesserung der Nahmobilität. Besonders hervorzuheben ist, dass der Fördersatz für die Radvorrangrouten deutlich angehoben worden ist und wir damit für einen schnelleren Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur die Kommunen planerisch und finanziell entlasten.

Insgesamt fließen 375.400 Euro an Fördersummen zu uns. Damit werden etwa die Überarbeitung des Radverkehrsnetzes und Knotenpunktsystems oder die Öffentlichkeitsarbeit zur Nahmobilität 2020 gefördert. Auch das Wahlverhalten der Fahrgäste bei der Nutzung unterschiedlicher Verkehrssysteme wird gefördert. Die NRW-Koalition unterstützt damit ganz konkret die Verbesserung der Lebensqualität und Nahmobilitätsinfrastruktur unseres Kreises.“

 

Hintergrund:

Im ersten Teil des Förderprogramms werden die Förderprojekte der Kommunen veröffentlicht. Der Fördersatz für die Radvorrangrouten steigt ab diesem Jahr von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei strukturschwache Kommunen wird ein Zuschlag von weiteren fünf Prozent gewährt. Die Radvorrangrouten bieten für die Städte und Gemeinden eine Alternative, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können.

Der zweite Teil enthält die Planung und den Bau der Radschnellverbindungen, die zunächst durch die Regionalräte zu beschließen sind und in einem zweiten Teil veröffentlicht werden. Die in der Tabelle aufgeführten Ordnungsmerkmale sind die Kennungen aus den Regionalratsbeschlüssen.