Nahmobilität als ein elementarer Faktor des gesellschaftlichen Zusammenleben

Düsseldorf. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen in NRW. Politik und Verwaltung haben die Aufgabe, individuelle Mobilität für alle zuverlässig und unkompliziert zu gewährleisten und die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.  Der Anspruch der NRW-Koalition ist es aber nicht, den Menschen in Nordrhein-Westfalen vorzuschreiben, welches Verkehrsmittel sie nutzen sollen. Stattdessen verfolgen CDU und FDP das Ziel, den Bürgern eine möglichst bedarfsgerechte, sanierte und modernisierte Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. „Die Menschen sollen frei von staatlicher Bevormundung selber entscheiden, welches Verkehrsmittel für sie das geeignetste ist und welches sie für ihre Zwecke nutzen wollen“, so Klaus Voussem MdL.

Die Verkehrspolitik der NRW-Koalition basiert auf einem ideologiefreien und nutzerorientierten Ansatz und setzt sich damit entscheidend von der rot-grünen Vorgängerregierung ab. Die Nahmobilität spielt in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Rolle. Sie spielt sich im direkten Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld der Menschen ab. Nahmobilität ist ein elementarer Faktor des gesellschaftlichen Zusammenlebens, denn Mobilität bedeutet Freiheit, Flexibilität und Lebensqualität. Dies gilt für das Leben in urbanen und ländlichen Räumen gleichermaßen. Voussem: „Mobil zu sein bedeutet, am täglichen Leben teilzunehmen, zur Schule oder Arbeitsstelle zu fahren, Freunde und Verwandte zu besuchen, Einkäufe zu tätigen, Arzttermine wahrzunehmen und die eigene Freizeit zu gestalten. Die entscheidende Grundlage dafür ist eine gut ausgebaute und funktionierende Infrastruktur.“

Aus diesem Grunde hat die NRW-Koalition den Ansatz zur Förderung der Nahmobilität in den letzten beiden Jahren sukzessive erhöht und wird den eingeschlagenen Weg auch in der Zukunft konsequent fortsetzen. Im Vergleich zu der Zeit der rot-grünen Regierungsverantwortung stehen heute rund 38 Prozent mehr Mittel im Haushalt für Projekte und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Nahmobilität zur Verfügung.  Im Jahre 2018 wurden mit dem Aktionsplan „Nahmobilität“ 118 neue Vorhaben zur Förderung der kommunalen Nahmobilität durch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt. In diesem Jahr sind weitere 145 neue Projekte hinzugekommen. Diese erste Zwischenbilanz der Verkehrspolitik der NRW-Koalition kann sich sehen lassen.

Zur Unterstützung der unterschiedlichsten Formen der Nahmobilität sollen neben dem Ausbau des Gesamtnetzes auch weiterhin systematisch Lücken im Radwegenetz des Landes geschlossen werden – dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, da dem Radwegenetz als wichtige infrastrukturelle Grundlage von Nahmobilität eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Die NRW-Koalition bekennt sich zur Unterstützung von Bürgerradwegeprojekten, die vor allem im ländlichen Raum durch bürgerschaftliches Engagement entstehen. Seit 2005 konnten durch die Zusammenarbeit von Land, Kommunen und dem Landesbetrieb Straßen.NRW bereits über 300 Kilometer Bürgerradwege gebaut werden.

Durch die Zustimmung des Bundesrates zur Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am vergangenen Freitag und den weiter steigenden Verkaufszahlen von E-Bikes und Pedelecs wird sich deren Nutzerkreis ändern. Verkehrssicherheitsbelange, insbesondere die von Kindern und Senioren, müssen dabei weiter in den Blick genommen werden. Daher wird sich dich NRW-Koalition mit ihrer Antragsinitiative für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der entsprechenden Verordnung einsetzen.