Muss Rot-Grün Minister Groschek zum Jagen tragen?

Diese Frage stellte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem anlässlich der Debatte zum Antrag „Mietsteigerungen begrenzen – soziale Spaltung verhindern“ von SPD und Bündnis90/Die Grünen in der Plenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 25.04.2013.
„Der vorliegende Antrag von Rot-Grün ist dem Wahlkampf geschuldet und daher eine reine Showveranstaltung“, stellte Voussem eingangs fest und weiter: „Die Mietrechtsänderung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 18.3.2013 verkündet und tritt zum 1.5.2013 in Kraft. Die Änderung des Mietrechts wurde vom Bundesrat am 1.2.2013 gebilligt, da keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu Stande kam!“
§ 558 Abs. 3 BGB sieht vor, dass in einer Verordnung auf Basis einer qualifizierten empirische Untersuchung Gebiete bestimmt werden können, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teilbereich der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und daher die Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzt werden können Zum Erlass dieser Verordnung ermächtigt werden die Landesregierungen.
„Der vorliegende Antrag ist obsolet, da die Landesregierung auch ohne Parlamentsbeschluss die im Antrag geforderte Verordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB erlassen kann“ sagte Voussem und weiter: „Muss die rot-grüne Koalition den Minister tatsächlich mit einem solchen Antrag zum Jagen tragen?“
Ebenso erschütternd sei, so Voussem, die Sinnlosigkeit der Argumentation des Antrags: „Entweder ist man für die Novelle, dann ist der Antrag überflüssig, oder man ist gegen die Novelle, dann kann man den im Antrag formulierten Beschluss nicht fassen. Also: Entweder setzt die Landesregierung das um, was im Bundesgesetz steht – oder sie lässt es.“
Die Bundesregierung habe mit der Mietrechtsnovelle einen guten Vorschlag gemacht, der alle Interessen abgewogen berücksichtigt. Die bisherige Kappungsgrenze wurde seinerzeit von Rot-Grün eingeführt. Schwarz-Gelb habe diese Regelung deutlich verbessert und trotzdem sei Rot-Grün dagegen.
Klaus Voussem: „Rot-Grün fordert auf der einen Seite eine Begrenzung der Mietpreissteigerung, auf der anderen Seite hat Minister Groscheck bei der sozialen Wohnraumförderung selber die Miete auf einen Schlag um 20% erhöht – und das trifft die sozial Schwächsten! Rot-Grün fordert von Kommunen und Investoren mehr Engagement, schaffen es aber selber nicht, die Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung komplett zu bewilligen, sondern nur 50%.“
Fazit: „Rot-Grün handelt nicht im Interesse von Mietern oder Eigentümern, sondern ausschließlich wahltaktisch“, so Voussem abschließend.