Moderne Wasserwege
Rede vom 01.10.2014 im Rahmen der 68. Plenarsitzung im Landtag NRW zum Tagesordnungspunkt “ Moderne Wasserwege für effizienten, umweltfreundlichen Güterverkehr und nachhaltiges Wachstum in der Logistikwirtschaft“
Die Landtagsrede laut Protokoll:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor zwei Jahren gesagt: Flüsse sind Symbole für Handelsstärke. Flüsse sind oft auch die Voraussetzung dafür, dass eine wirtschaftliche Entwicklung stattfinden kann. – Für kein anderes Bundesland sind die Worte der Kanzlerin so treffend wie für Nordrhein-Westfalen. 226 km des Rheins, einer der verkehrsreichsten Wasserstraßen der Welt, fließen durch Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus liegt unser Bundesland an der Schnittstelle wichtiger europäischer Wasserstraßen. Die Bedeutung der Wasserwege für unser Land ist im Antrag sehr anschaulich dargestellt. Der künftige Anstieg der Verkehre betrifft auch die Wasserwege. 40 % ist die Wachstumsprognose des Bundes im Bereich des Güterverkehrs. Auf der Straße, auf der Schiene und auf der Wasserstraße wird es künftig einen deutlichen Zuwachs geben. Diesen Zuwachs müssen unsere Wasserstraßen dann aber auch verkraften können. Daher besteht jetzt Handlungsbedarf. Der Antrag ist eine weitgehend sinnvolle Handlungsaufforderung an die Bundes- und an die Landesregierung. Neu sind die Kernforderungen jedoch nicht. Im Antrag selbst stehen schon seine zwei entscheidenden Grundlagen: erstens das Wasserstraßen- und Hafenverkehrskonzept der rot-grünen Landesregierung von 2004 und zweitens die Fortschreibung dieses Konzeptes durch die schwarz-gelbe Landesregierung von 2008. Fazit: Wer das genannte Konzept kennt, kennt auch die Forderungen im Antrag. Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele der Forderungen an die Landesregierung vorlesen. Sie stehen eins zu eins bereits im Wasserstraßen- und Hafenkonzept. Ich zitiere mit Erlaubnis: „die schienen- und straßenseitige Erreichbarkeit der Hafenstandorte zu analysieren und Möglichkeiten zu Verbesserungen zu benennen“. – Oder: „eine Bestandsaufnahme der Flächensituation durchzuführen und Maßnahmen der Flächensicherung für Umschlag und Logistik in Häfen oder Logistikarealen zu nennen“. Oder auch: „zu prüfen, wie logistische Standorte am Wasser gesichert und hinsichtlich hafenaffiner Nutzungen bedarfsgerecht entwickelt werden können“. Daher ist die Frage schon berechtigt, ob wir den Antrag heute überhaupt benötigen.
Darüber hinaus stehen auch noch einige unnötige Forderungen im Antrag, zum Beispiel, beim Bund darauf zu drängen, dass der Erhaltungszustand der Wasserstraßen transparent gemacht wird. Der Zustand unserer in die Jahre gekommenen Wasserstraßen ist hinlänglich transparent und auch vom Bund bekanntgemacht worden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geheimakte des Bundesverkehrsministeriums. Unnötig ist im Übrigen auch die Aufforderung, zu prüfen, welche EU-Mittel infrage kommen. Das kann man auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums nachlesen, Stichwort TEN-Mittel. Warum sind wir überhaupt auf den Antrag gegangen? Das mögen Sie bei meiner Kritik jetzt fragen. Wir machen hier mit, weil wir einen Schulterschluss benötigen.
Wir benötigen einen Schulterschluss aller Fraktionen in diesem Landtag und einen Schulterschluss von Bund und Land. Wir machen hier mit, weil das Wasserstraßenverkehrs- und Hafenkonzept bislang eben nur ein Konzept ist und endlich umgesetzt werden muss. Die rot-grüne Landesregierung kann ich hier mit Kritik nicht verschonen.
Seit 2010 hat sie nicht viel von Wasserstraßen gesprochen und noch weniger getan. Die Intermodalität, das heißt die bessere Vernetzung der Verkehrsträger, wurde nicht angegangen. Die Wasserstraßen wurden in keiner Regierungserklärung hier im Landtag erwähnt. Im Einzelplan 09, dem Haushalt des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums, wird die Wichtigkeit der Wasserstraßen mit keiner Silbe erwähnt. In Sonntagsreden, beispielsweise der Grünen, ist immer nur vom Verkehrsträger Bahn die Rede. Die Wasserstraße hingegen wird stiefmütterlich behandelt. Meine Damen und Herren, auch der Bund muss beim Thema „Wasserstraßen“ in die Pflicht genommen werden. Dieser Ansatz in unserem Antrag ist ebenso gut und richtig. Verkehrsminister Dobrindt hat vor drei Wochen bei seiner Haushaltsrede im Deutschen Bundestag auch die Wichtigkeit der Wasserstraßen betont. Auch bei den Wasserstraßen wird es einen Mittelaufwuchs geben.
Von den zusätzlichen 5 Milliarden € fließen 350 Millionen € in den Ausbau der Wasserstraßen. Darüber hinaus wird das 5-Milliarden-€-Paket des Bundes für die Infrastruktur bis zum Jahr 2017 sukzessive aufwachsen. Der Bundesregierung ist es gelungen, Haushaltswende und Investitionsanstieg bei der Infrastruktur zu vereinbaren. Daran sollte sich die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ein Beispiel nehmen.
Davon werden am Ende auch die Wasserstraßen in Nordrhein-Westfalen profitieren. Der Bund muss darüber hinaus bei der Ertüchtigung der Wasserwege noch viel tun; das bestreiten wir gar nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Einstellung von Planungsingenieuren gehört zum Beispiel dazu. Das hat Verkehrsminister Dobrindt auch schon öffentlich gesagt. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns das Thema „Wasserverkehrsinfrastruktur“ nunmehr gemeinsam angehen. Ein Sprichwort unbekannter Herkunft sagt: Wir müssen alle an einem Strang ziehen – und möglichst in die gleiche Richtung.
Das tun wir heute. Deshalb stimmen wir auch dem Antrag zu.
– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.