Mitmachen beim Girl´s Day 2012

Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Düsseldorfer Landtag am Girl´s Day 2012. Die Veranstaltung wird vom Präsidenten des Landtags und den fünf Fraktionen gemeinsam ausgerichtet und findet am 16. April 2012 statt. „Ziel der Veranstaltung ist es, die beruflichen Möglichkeiten außerhalb der typischen Frauenberufe aufzuzeigen und das Interesse der Mädchen an Berufen und Studiengängen zu wecken, in denen sie bisher noch unterpräsentiert sind“, berichtet der Euskirchener Landtagsabgeordnete Klaus Voussem CDU. Das Angebot richtet sich an Mädchen aller Schulformen der Jahrgangsstufen 7 bis 13.
Die Veranstaltung am 16.04.2012 beginnt um 10.30 Uhr mit einer 45- bis 60-minütigen Einführung im Plenarsaal, die den jungen Teilnehmerinnen auch einen kurzen Einblick (ca. 30 Minuten) in die Arbeit des Parlaments geben soll. Da im Plenarsaal und auf der Tribüne nur 600 Schülerinnen Platz finden, erfolgt parallel eine Übertragung in einen der großen Fraktionssitzungssäle. Anschließend soll bei allen Teilnehmerinnen bis ca. 14.30 Uhr an zahlreichen Ständen in der Bürger- und Wandelhalle des Landtags das Interesse an Berufen aus Technik, Handwerk und Naturwissenschaften geweckt werden. Getränke und ein kleiner Imbiss werden den Teilnehmerinnen im Rahmen der Veranstaltung kostenlos zur Verfügung gestellt.
„Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Mädchen aus dem Kreis Euskirchen dieses Angebot wahrnehmen würden, da neben dem Einblick in viele verschiedene Berufe auch ein interessanter Einblick in die Landespolitik geboten wird“, so Voussem.
Ausreichend für die Bewerbung zum Girl´s Day sind ein Brief oder eine E-Mail mit Adresse und Altersangabe an:
Wahlkreisbüro
Klaus Voussem MdL
An der Vogelrute 9
53879 Euskirchen
E-Mail: klaus.voussem@landtag.nrw.de
Bewerbungsschluss ist der 2. März 2012. Es werden auch Bewerbungen von Schulklassen oder Gruppen entgegengenommen, für die eine Fahrtkostenerstattung gewährt werden kann, die etwa die Hälfte der Kosten für die Busmiete bzw. des gelösten Gruppenfahrscheins der Deutschen Bahn beträgt. Die Veranstaltung zum Girl´s Day gilt als Grund für eine Unterrichtsbefreiung, die durch die Schulleitung erteilt werden müsste.