Mitglied des vorläufigen Petitionsausschusses

In der konstituierenden Sitzung des Landtags NRW am 31.05.2012 wurde der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem zum Mitglied des vorläufigen Petitionsausschusses bestimmt. Voussem war bereits in der 15. Wahlperiode Mitglied dieses Ausschusses, der schon am vergangenen Donnerstagabend wenige Minuten nach dem Ende der Plenarsitzung zu seiner ersten Sitzung zusammenkam und die Arbeit aufnahm. Während der „parlamentslosen Zeit“ zwischen der Auflösung des Landtags Mitte März und der Konstituierung des Landtags zu seiner 16. Wahlperiode Ende Mai 2012 konnten viele Petitionen nicht bearbeitet werden. Dies wird nunmehr durch den vorläufigen Petitionsausschuss nachgeholt. Das Petitionsrecht nach § 17 der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen räumt jedermann das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und in Ausnahmefällen sogar zur Gesetzgebung geben. Die Praxis lehrt, dass auch staatliche Verwaltungsstellen nicht unfehlbar sind. Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen können durch eine Petition an das Parlament in Ordnung gebracht werden.„Ich freue mich, an diesem so wichtigen Instrument der Demokratie mitwirken zu dürfen“, sagte Klaus Voussem MdL. Die weiteren Ausschüsse und Gremien des Landtags werden voraussichtlich bis zur Sommerpause gebildet.