Mieterinnen und Mieter von der Maklercourtage entlasten

Klaus Voussem MdL spricht am 29.11.2012 im Plenum des Landtags NRW zum Tagesordnungspunkt „Mieterinnen und Mieter von der Maklercourtage entlasten“

Die Landtagsrede laut Protokoll:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es ist schon bemerkenswert, Frau Kollegin Schneckenburger, dass Sie sich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt haben, ohne Sie erst einmal angehört zu haben. Aber das gehört zum Politikstil in diesem Hause.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich daher auch losgelöst vom Inhalt zunächst einige Worte über die Art und Weise verlieren, mit der die Mehrheit in diesem Haus Politik macht. Rot-Grün stellt immer wieder Anträge, die die Landesregierung zu Bundesratsinitiativen auffordert. Das kann man machen, wenn es in der Sache ernstgemeint ist. Es ist allerdings Klamauk und Show, wenn das eigentliche Ziel wie im vorliegenden Fall nur ist, im Vorwahlkampf Stimmung gegen die Bundesregierung zu machen.

Was Sie hier beantragen, ist schon vor knapp zwei Jahren im Deutschen Bundestag beraten und abgelehnt worden. Jetzt kommen Sie und füllen lediglich den alten Wein in neue Schläuche. Meine Damen und Herren, das ist keine ernsthafte Politik.

Sie springen jetzt mit Ihrem Antrag auf einen Debattenzug auf, der bereits auf Bundesländerebene rollt. Das Land Hamburg plant demnach im Frühjahr 2013 eine entsprechende Bundesratsinitiative. Der von Ihnen vorgelegte Antrag ist daher völlig überflüssig. Überflüssig ist allerdings auch die Bundesratsinitiative selbst. Denn das Timing spricht ausschließlich für Show und Wahlkampfgetöse. Wenn nämlich erst im Frühjahr 2013 eine Bundesratsinitiative gestartet wird, wissen alle, dass diese gar nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Alles nur Show und Wortgeklingel. Auch was nächstes Jahr genau im Bundesrat diskutiert werden soll, ist bis jetzt nicht bekannt. Bekannt ist allerdings schon heute, dass es Bundesländer gibt, die der Idee, die Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, kritisch gegenüberstehen.

Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion können wir diese Bedenken sehr gut nachvollziehen. Zum Inhalt. Der Antrag sieht mit Blick auf die Regelung, wer die Maklergebühren bezahlen soll, einen erheblichen, nicht gerechtfertigten Eingriff in die Vertragsfreiheit vor. Es handelt sich also um einen weiteren Beitrag aus der Abteilung „rot-grüner Staatsdirigismus“. Ihre Forderung ist darüber hinaus auch noch unpräzise und unbestimmt formuliert. Sie schreiben, dass der Vermieter die Kosten für die Vermittlung der Wohnung „in der Regel“ tragen soll. Was soll das? Was heißt denn „in der Regel“? Hier ist der Antrag rechtlich unsauber und damit absolut unzureichend. Wer zu welchen Teilen die Maklercourtage trägt, ist abhängig von der Region und vom Marktsegment. Köln und Düsseldorf können nicht generell für Nordrhein-Westfalen stehen. Hier kann die Situation – betrachtet man die verschiedenen Regionen in Deutschland – sehr unterschiedlich sein.

Das gilt insbesondere auch für Kaufimmobilien. Die Bedingungen unterliegen außerdem permanenten Veränderungen, die man eben nicht durch eine starre Einheitsregel beseitigen kann. Zudem gibt es für Wohnungssuchende immer umfangreichere und bessere Möglichkeiten, auch ohne Makler eine Wohnung zu finden – man denke nur an die entsprechenden Portale im Internet. Darüber hinaus kann man Zweifel daran haben, dass die mit dem Antrag intendierte Änderung tatsächlich den Mietern zugutekommt. Würden dem Vermieter kraft Gesetzes die Kosten der Maklercourtage auferlegt, würden diese sehr wahrscheinlich – an dieser Stelle teilen wir Ihre Auffassung eben nicht – über eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses letztlich dem Mieter zur Last gelegt. Hier haben Sie zu Recht die Wirkung des Marktes angesprochen, aber die Wirkung des Marktes wird sich in der von mir beschriebenen Weise entfalten. Im Übrigen gilt schon heute nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Wohnraumvermittlung, dass von Inhabern eines Wohnberechtigungsscheins vom Makler überhaupt keine Gebühr verlangt werden darf. Der Makler selbst darf im Übrigen auch keine Gebühr verlangen, wenn er sein eigenes Eigentum vermietet.

Im Hinblick auf die Forderung nach klaren Qualitätsstandards sollte man sich unserer Auffassung nach nicht alleine um die Ausübung des Berufes als Makler kümmern. Für viele weitere Berufe ist ebenfalls keine Berufsausbildung erforderlich, beispielsweise für Unternehmensberater, Journalisten, Fotografen, Politessen, Kellner/innen, Verkäufer/innen usw. Es scheint daher sinnvoller, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Regelung im Gesamtkontext zu treffen und nicht eine Tätigkeit solitär regeln zu wollen. Bezogen auf die Wohnungswirtschaft kann man sich auch die Frage stellen, wie die Regelungen für Verwalter, deren Verantwortungsbereich durch verschiedene Pflichten immer größer ausfällt, aussehen könnten. Sollte man nicht eher hier über Qualitätsstandards nachdenken? Zu dieser Frage sollte die Landesregierung unserer Auffassung nach ebenso Stellung nehmen wie zu der Frage nach einer Gesamtregelung. Fest steht, dass die Höhe der Maklergebühren heute schon geregelt ist. Sie darf maximal zwei Monatsmieten betragen. Wir wollen keinesfalls eine Regelung, die zu Mieterhöhungen führt. Genau diese Gefahr muss man bei dem hier vorliegenden Ansinnen jedoch im Auge behalten. Ich habe hierzu gerade etwas gesagt. Außerdem stelle ich fest, dass eine geänderte Beantwortung der Frage, wer die Maklergebühren zahlt, nicht das generelle Problem des Wohnungsmangels in bestimmten Regionen löst. Hier ist die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht, Vorschläge zu liefern. Sehr geehrter Herr Minister, wir erwarten von der Landesregierung ein langfristiges Konzept zur Lösung dieser perspektivisch wichtigen Frage und keinen Wahlkampfklamauk der regierungstragenden Fraktionen.
Schönen Dank.