Maßnahmen zur Bewältigung der aktuelle Flüchtlingssituation
Kreis Euskirchen. Um den aktuellen Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Krisenländern bewältigen zu können, hat das Land NRW umfangreiche Maßnahmen erlassen. Darauf weist der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin. „Die Maßnahmen sind richtig und wichtig und wurden der kommunalen Familie bereits bei einer Regionalkonferenz am 18. Oktober 2022 vorgestellt“, so Voussem. „Die Situation ist in vielen Kommunen angespannt. Aber das Land steht an der Seite der Kommunen und lässt sie nicht im Stich.“
Zu den Maßnahmen des Landes NRW gehört auch, dass die ehemalige Eifelhöhenklinik in Marmagen nun doch als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt werden soll. Die Unterbringungskapazitäten in den Landeseinrichtungen lagen vor Ausbruch des Krieges bei 15.000 Plätzen. Diese wurden mit Stand 11. Oktober auf 26.000 gesteigert und die Voraussetzungen geschaffen, bis März 2023 auf mehr als 34.000 Plätze zu kommen. Zudem wurde ein Erlass veröffentlicht, der den Kommunen Erleichterungen beim Bauen durch pragmatische Hilfestellungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gibt.
Um die Kommunen auch finanziell zu entlasten, wird das Land NRW über den Nachtragshaushalt zusätzliche 483 Millionen Euro im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) bereitstellen. Neben der ersten und zweiten Tranche der Bundesmittel wird auch die dritte Tranche vollumfänglich an die Kommunen ausgezahlt. „Die Landesregierung arbeitet daran, dass die Kommunen die Mittel auch über das Haushaltsjahr 2022 hinaus verwenden können“, so Voussem, der aber beim Umgang mit den Geflüchteten auch den Bund in die Verantwortung nimmt: „Die Bundesregierung muss angesichts des herannahenden Winters ihrerseits schnellstmöglich Klarheit bei der Finanzierung und Verteilung schaffen, sonst droht vor Ort eine massive Überlastung.“
Mit der Unterstützung von 240 Brückenprojekten eröffnet das Land NRW kurzfristig mehr Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Familien. Derzeit prüft das NRW-Familienministerium zudem, die Fördervoraussetzungen für Träger zu vereinfachen, um den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen zu erleichtern. Freie Träger und Kommunen können darüber hinaus Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Fokus auf geflüchtete Jugendliche fördern. „Ich hoffe, dass hiervon auch im Kreis Euskirchen Gebrauch gemacht werden kann“, so Voussem abschließend.