Lückenschluss A 1
Seit 1983 hat das Land Nordrhein-Westfalen für die an Dritte vergebenen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung des Lückenschlusses der A 1 insgesamt bereits 1.480.866,00 ausgegeben. Dies ergibt sich aus der zwischenzeitlich vorliegenden Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf die Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem zum dessen Frage, ob die A 1 bei Blankenheim wegen der ohne jeden erkennbaren Grund bis heute nicht erfolgten Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Lommersdorf bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und von dort weiter bis nach Adenau zur rot-grünen Sackgasse wird.
Bemerkenswert ist auch die stattliche Anzahl der naturschutzfachlichen Gutachten, die ab ca. 1980 zu den jeweiligen Projektständen und Anforderungen beauftragt und durchgeführt wurden. Wie Voussem durch seine Anfrage weiter erfuhr, liegen für den angesprochenen Abschnitt 24 Grundlagenerhebungen (vegetationskundliche und faunistische Kartierungen, Analysen), 7 Landschaftspflegerische Fachbeiträge und 8 Verträglichkeitsprüfungen vor. Enthalten sind allein 7 Verträglichkeitsprüfungen gegenüber der Schutzgebietskulisse NATURA 2000 einschließlich Alternativprüfung, 19 faunistische Kartierungen und eine aktuelle Bestandsermittlung zur Neufassung der landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Entlarvend ist auch die Antwort der Landesregierung auf die Frage, welche die in der Liste zur Priorisierung von Landesstraßen- und Bundesfernstraßenprojekten in Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 27.10.2011 in der Fußnote zum Projekt Weiterbau A 1 genannten Vorgaben des NRW-Umweltministeriums sowie der naturschutzfachlich zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz sind. Lapidare Antwort: Diese Vorgaben sind
noch zu erarbeiten. Im Klartext heißt das für Klaus Voussem: Es gibt keine weiteren rechtlich erforderlichen Planvorgaben! Die politisch motivierten Vorgaben werden von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz erst jetzt nachträglich zusammengeschustert. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird also ohne Grund verzögert.
Laut der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin beantworteten Anfrage des Euskirchener Landtagsabgeordneten liegen sämtliche Verträglichkeitsprüfungen bezogen auf die zu betrachtenden FFH- und Vogelschutz-Gebiete beider Bundesländer vor. Warum wird das Verfahren dann dennoch nicht weiterbetrieben, fragt Voussem angesichts dieser Erkenntnis. Auch die Antwort hierzu liefert die Landesregierung gleich mit: Es fehle noch die Untersuchung der sogenannten Null-Variante, bei der die Auswirkungen eines Verzichts auf die Umsetzung der Maßnahme untersucht werden, und eine Netzuntersuchung über Alternativvarianten.
Die rot-grüne Landesregierung prüft sich lieber zum Schänzchen, als zu bauen, ärgert sich Klaus Voussem und weiter: Alle umweltrelevanten Aspekte sind bereits untersucht worden. Hierfür hat das Land NRW bis heute rund 1,5 Millionen Euro ausgegeben. Geld, das bei einer Nichtrealisierung der Maßnahme nicht vom Bund erstattet wird und damit zum Fenster herausgeworfen worden wäre.
Nachfolgend finden Sie die Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage "Wird die A 1 bei Blankenheim zur rot-grünen Sackgasse?".