Lichterzüge: NRW-Landesregierung schafft Klarheit

Welche Auflagen gelten für die Durchführung von Lichterzügen? Dazu hat sich der CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem an die NRW-Landesregierung gewandt und um Klärung gebeten. „Es gibt nun ganz aktuell einen Erlass der Landesregierung, nachdem die Lichterzüge als Brauchtum angesehen werden und die strengen Auflagen im Einzelfall entfallen können“, so Voussem. „Die Landesregierung schafft hier Klarheit.“ Erarbeitet wurde der Erlass in Zusammenarbeit von Innenministerium und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.

Der Grund für die Anfrage des Landtagsabgeordneten war die Situation im Kreis Euskirchen, wo mehrere Fahrten geplant waren, etwa in Schleiden. Diese scheiterten jedoch an den hohen behördlichen Auflagen. Mit den Lichterzügen, die größtenteils aus mit Lichtern behangenen Traktoren bestehen, wollen die Initiatoren den Menschen in der dunklen Jahreszeit eine Freude bereiten. Besonders in den Monaten nach der Hochwasserkatastrophe 2021 hatten die Lichterfahrten einen regen Zulauf auf und neben der Strecke.