Letzte Plenarsitzung des Jahres
Gleich zwei Mal konnte der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem aus Euskirchen in der letzten Plenarwoche des Landtags ans Rednerpult treten und zu verkehrspolitischen Themen für seine Fraktion Stellung beziehen.
Im Rahmen der Debatte über einen FDP-Antrag zum Bündnis für Infrastruktur stellte der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion die innere Zerrissenheit der rot-grünen Koalition dar.
Die rot-grüne Landesregierung hätte in den vergangenen Jahren viel für die Infrastruktur tun können, wenn die Kabinettsmitglieder zusammengestanden hätten. Das Gegenteil ist leider der Fall: Die Landesregierung ist beim Thema Infrastruktur tief zerstritten, so Voussem.
Er machte dies an verschiedenen Beispielen fest, etwa am Bundesverkehrswegeplan 2030: Verkehrsminister Groschek hatte den Plan als das größte Anti-Stau-Programm aller Zeiten gelobt und eine Willkommenskultur für röhrende Bagger gefordert. Demgegenüber lehnt der grüne Koalitionspartner den Bundesverkehrswegeplan strikt ab. Dieser anhaltende Koalitionskrach schadet unserem Land und muss durch die Ministerpräsidentin beendet werden!
Die Vorstellung des Bündnisses für Infrastruktur sei eine reine Showveranstaltung gewesen, bei der drei SPD-Miniert viel geredet, aber nicht einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt hätten. Das ganze sah aus wie die Selbsthilfegruppe der anonymen Infrastrukturfreunde, die sich nach Jahren des Versteckens an die Öffentlichkeit wagten, so die Kritik des CDU-Abgeordneten, der abschließend von Rot-Grün forderte, sich nicht ständig auf Absichtserklärungen zu beschränken, sondern Taten folgen zu lassen, damit es vorwärts geht mit der Infrastruktur.
Während seiner zweiten Rede des Tages beschäftigte sich Klaus Voussem mit einem Antrag von SPD und Grüne, der eine Aufforderung an den Bund beinhaltete, die Bundesanteile an der Flughafengesellschaft Köln/Bonn zu halten und nicht zu veräußern. Bereits zu Beginn seiner Rede wurde Voussem deutlich: Der Antrag stellt Behauptungen auf, die nicht zutreffen und die unbegründete Ängste bei den Anwohnern schüren. Allein deswegen ist der Antrag nicht zustimmungsfähig. Der CDU-Verkehrsexperte spielte damit auf die haltlose Behauptung von Rot-Grün, eine Veräußerung des Bundesanteils gefährde den Lärmschutz der Bevölkerung, an.
Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema wird dadurch verhindert. Denn für den Anwohnerschutz vor Emissionen wie Lärm und Abgasen ist es nicht entscheidend, wem der Flughafen Köln/Bonn gehört. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze hielt Voussem fest, der auch bei diesem Thema die Zerstrittenheit der Koalition sieht. Für seine CDU-Fraktion stellte er abschließend klar: Die von öffentlichen Anteilseignern getragene Eigentümerstruktur hat sich bewährt. Sie führt dazu, die Interessen der beteiligten Kommunen und Kreise zu wahren und gleichzeitig den Flughafen dynamisch zu entwickeln. Aus unserer Sicht besteht daher keine zwingende Notwendigkeit, diese Struktur zu verändern.
Um diese Sichtweise durch einen Beschluss des Landtags zu untermauern, hatte die CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag zum rot-grünen Antrag gestellt, der jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde.