NRW-Koalition ermöglicht Neubau der Feuerwache in Weilerswist

Düsseldorf. Die Gemeinde Weilerswist darf aller Voraussicht nach nun doch ihre neue Feuerwache im Außenbereich errichten. Dies ist das Ergebnis eines Gesprächs des CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem mit dem für die Landesplanung zuständigen Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. Dabei konnte eine Formulierung gefunden werden, die am vergangenen Dienstag in Düsseldorf per Kabinettbeschluss zur Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Überarbeitung des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) im Rahmen des „Entfesselungspakets II“ auf den Weg gebracht worden ist. „Ich bin froh darüber helfen zu können, für den Neubau der Feuerwache Weilerswist die gröbsten Steine aus dem Weg zu räumen. Die Zustimmung der NRW-Koalition zur Änderung des LEP gilt in diesem Punkt als sicher“, so Klaus Voussem.

Nach Mitteilung von Minister Pinkwart wird angestrebt, das Beteiligungsverfahren mit Beginn der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Anschließend ist nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen neben einem erneuten Kabinettsbeschluss über die Aufstellung des LEP NRW noch die Zustimmung des Landtags erforderlich. Spätestens dann liegt der Ball wieder bei der Bezirksregierung Köln.

 Entwurf der Ergänzung des Ziels 2-3 LEP NRW (Stand: 17.04.2018):

 Ausnahmsweise können im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und    -gebiete dargestellt und festgesetzt werden, wenn

 die besondere öffentliche Zweckbestimmung für bauliche Anlagen des Bundes oder des Landes sowie der Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz dies erfordert oder

 

Hintergrund:

Bereits seit längerem ist bekannt, dass die bestehende Feuerwache Weilerswist zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Brandschutzes am derzeitigen Standort nicht verbleiben kann. Zudem entsprechen die Feuerwachen Weilerswist und Vernich nicht dem neuesten Stand und werden derzeit nur noch unter größtmöglichen Erschwernissen aufrechterhalten.

Im Rahmen einer Standortprüfung sollen die bestehenden freiwilligen Feuerwachen Weilerswist und Vernich zusammengelegt werden. Vor diesem Hintergrund wurden die möglichen Standorte mit den zuständigen Behörden und der Brandschutzdienststelle des Kreises Euskirchen überprüft. Der Standort, der die Hilfsfristen für ganz Weilerswist und Vernich in den Ortslagen sowie für die Autobahnen erfüllen kann, befindet sich jedoch im Außenbereich.

Die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich ist gemäß § 35 des Baugesetzbuchs rechtlich unzulässig. Als weitere Alternative könnte Bauplanungsrecht geschaffen werden, um eine reguläre Baugenehmigung gemäß § 30 des Baugesetzbuchs zu erwirken. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln besteht nach der derzeitigen Rechtslage allerdings keine Möglichkeit, an dieser Stelle Planungsrecht („Sondergebiet Feuerwache“) zur Errichtung einer Feuerwache zu schaffen.

Gemäß der Zielsetzung des Landesentwicklungsplans „Siedlungsraum und Freiraum“ (2-3 Ziel) besteht für eine derartige Planung derzeit keine Rechtsgrundlage. Somit haben weder der Bundes- noch der Landesgesetzgeber hier aufgrund der geltenden Gesetzeslage eine Möglichkeit zur Bebauung vorgesehen. Gleichzeitig ist der Brandschutz eine zwingende Aufgabe der Gemeinde nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Vor diesem Hintergrund fand zu diesem Sachverhalt auf Einladung der Weilerswister Bürgermeisterin Anne Horst im Februar 2018 im Beisein des Fraktionsvorsitzenden der CDU im Gemeinderat, Hans-Peter Nußbaum, ein konstruktiver Austausch mit dem Fachbereichsleiter für Planen und Bauen der Gemeinde Weilerswist, Martin Reichwaldt, und dem CDU-Landtagsangeordneten Klaus Voussem statt. Das Ziel war es, einen geeigneten landesplanerischen Ausnahmetatbestand zu schaffen, so wie er bereits für Einrichtungen des Bundes und der Länder, etwa für Justizvollzugsanstalten und forensische Kliniken, existiert. Mit diesem Anliegen wandte sich Klaus Voussem MdL an Minister Prof. Dr. Pinkwart, der daraufhin dankenswerterweise seine Unterstützung zusagte.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen:

https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/kabinett-billigt-aenderungen-am-landesentwicklungsplan-ab-mai-koennen-buergerinnen