Landtag sucht Videos zur Landesverfassung

Kreis Euskirchen. „Zukunft NRW – was bedeutet die Landesverfassung für uns?“ lautet der Titel eines Videowettbewerbs, zu dessen Teilnahme der NRW-Landtag einlädt. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen acht bis zehn aller weiterführenden Schulformen . Er soll die Jugendlichen ermutigen, sich mit der Verfassung und der parlamentarischen Demokratie kreativ auseinander zu setzen. Die Jugendlichen sollen sich mit der Frage auseinander setzen, wie ihre Zukunft in Nordrhein-Westfalen und damit die Zukunft des Bundeslandes aussehen soll. Im Mittelpunkt steht dabei Artikel 7 Absatz 2 der Landesverfassung:

„Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.“

Klaus Voussem, CDU Landtagsabgeordneter aus Euskirchen, sagt zu dem Wettbewerb: „Die Landesverfassung ist die wichtigste Grundlage für unser Zusammenleben im bevölkerungsreichsten Bundesland in Frieden und Freiheit. Mir ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler sich mit den Leitideen unserer Verfassung und unserer parlamentarischen Demokratie auseinandersetzen. Denn sie sind die Zukunft Nordrhein-Westfalens.“ Insgesamt werden 3000 Euro an Preisgeldern für die ersten drei Plätze ausgelobt. Die Videos dürfen maximal fünf Minuten lang sein und müssen einen Themenschwerpunkt haben. Zur Auswahl stehen die Themen Demokratie, Meinungsfreiheit & Toleranz, Identität & Heimat, Umwelt. Zudem werden die Gewinnervideos während der Festveranstaltung des Landtags zum Verfassungsjubiläum am 18. Juni 2020 gezeigt. Die Gewinnerinnen und Gewinner sind zur Veranstaltung eingeladen. Die Entscheidung über die Siegervideos trifft eine vom Landtag benannte Jury.

 

Die Landesverfassung

Die nordrhein-westfälische Verfassung war am 6. Juni 1950 vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet worden. Am 18. Juni 1950 wurde sie in einem Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes angenommen und trat am 11. Juli 1950 in Kraft – etwa ein Jahr nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des NRW-Landtags:

http://landtag/home/aktuelles-presse/videowettbewerb-fur-schulen.html