Landtag spricht sich für Koppelung von Wiederaufbau und Elektrifizierung der Eifelstrecken aus

Düsseldorf. Wie können die Eifestrecken nach den Zerstörungen durch die Hochwasserkatastrophe dennoch zeitnah elektrifiziert werden? Dieser Frage hat sich heute der Verkehrsausschuss im NRW-Landtag gewidmet. Nach dem Vorschlag der NRW-Koalition hat der Ausschuss heute sein Einvernehmen gegeben zur Aufnahme der Elektrifizierungen der Eifelstrecken in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen sowie in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen. „Uns bietet sich die einmalige Möglichkeit der Verknüpfung von Wie­deraufbau und Elektrifizierung“, so Klaus Voussem MdL, CDU Landtagsabgeordneter aus Euskirchen und Sprecher im Ausschuss. „Wir wollen die gesetzgeberischen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine deutlich beschleunigte Umsetzung mit in Summe geringeren Fahrzeiten zu erreichen und ein Vorhaben mit hoher Förderquote durch den Bund (bis zu 90 Prozent) umzusetzen.“ Erreicht werden soll dies durch die Verknüpfung von Wiederaufbau und Elektrifizierung. „Die Möglichkeit der zeitgleichen Elektrifizierung besteht ausschließlich dann, wenn dies im Zuge des Wiederaufbaus geschieht“, so Voussem. „Aufgrund der Dringlichkeit des Wieder­aufbaus zur Nutzung von Teilen der Eisenbahnstrecken müssen die hierzu notwendigen Planungen zeitgleich mit dem Bau von der Deutschen Bahn AG (DB AG) ausgeschrieben werden.“

Die DB AG plant, Ende des Jahres 2021 die Planungsleistungen im Zusammenhang mit den Bau­leistungen auszuschreiben, um so einen zeitnahen Wiederaufbau und die gleich­zeitige Elektrifizierung zu ermöglichen. Klaus Voussem: „Die Möglichkeit der Elektrifizierung im Zuge des Wiederaufbaus sorgt für einen zeitna­hen, umweltfreundlichen Eisenbahnbetrieb auf den genannten Strecken, sichert Bun­desmittel für Nordrhein-Westfalen und verschiebt die für den Bau notwendigen Sperr­zeiten auf der Strecke in die Zeiten des sowieso notwendigen Wiederaufbaus.“

Möglich wird diese einmalige Chance durch die Entscheidung des Bundes im Rahmen des Aufbauhilfegesetzes 2021, welches ein beschleunigtes Verfahren und somit den Entfall der Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglicht.

Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) plant auf der Eifelstrecke zwischen Hürth-Kalscheuren und Kall und der Voreifelbahn zwischen Bonn und Euskirchen sowie auf der Erfttalbahn zwischen Euskirchen und Bad Müns­tereifel eine Elektrifizierung und einen teilweisen Ausbau der Infrastruktur. Die Verantwortlichen versprechen sich davon eine bessere Anbindung des Kreises Euskirchen an die Region Köln/Bonn, bessere Angebote und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz wird ebenfalls eine Elektrifizierung der Eifelbbahn angestrebt, sodass die Strecke zwischen Köln und Trier vollständig elektrisch befahren werden könnte.