Landeskabinett beschließt Soforthilfen für Hochwassergeschädigte
Das Landeskabinett hat in einer Sondersitzung umfangreiche Soforthilfen für Geschädigte der Hochwasserkatastrophe beschlossen. 200 Millionen Euro werden als schnell und unbürokratische Soforthilfe bereitgestellt. Darauf weist der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin. Die Auszahlung der Soforthilfen übernimmt die jeweilige Kommune.
Eine Übersicht über das Antragsverfahren gibt es hier:
https://www.land.nrw/de/soforthilfe
Unter 0211 / 4684-4994 hat das Land NRW zudem ein Bürgertelefon Fluthilfe eingerichtet. Dort können erste Fragen zum Antragsverfahren beantwortet werden.