Landarztgesetz soll ärztliche Versorgung in der Region sicherstellen

Kreis Euskirchen. Die in dieser Woche vom NRW-Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (LAG NRW) wird auch dem Kreis Euskirchen zugutekommen. Darauf weist der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin. „Auch bei uns gibt es unterversorgte oder von Unterversorgung bedrohte Regionen“, so Voussem. Er hofft, dass sich durch die nun eingeführte Landarztquote schnell Mediziner finden lassen, die in der Region arbeiten wollen und hier auch ihre Heimat finden. Denn gerade für Familien hat der Kreis Euskirchen Attraktives zu bieten.

„Mit der Landarztquote möchten wir erreichen, dass Menschen, die ihren Berufswunsch des Hausarztes oder der Hausärztin verwirklichen wollen und sich zudem auch eine Ausübung ihres Berufes auf dem Land vorstellen können, einen Studienplatz der Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen bekommen“, so Voussem. Bei der Vergabe der Studienplätze zählt nun nicht mehr nur eine gute Abiturnote. Im Auswahlverfahren werden Eigenschaften berücksichtigt, die der Patientenorientierung dienen, etwa Empathie und Sozialkompetenz. Auch berufliche Vorkenntnisse sollen stärker mit in den Auswahlprozess einfließen.

Mit der nun verabschiedeten Rechtsverordnung wird die Grundlage für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Landarztquote geschaffen. Damit können zum Wintersemester 2019/2020 planmäßig die ersten Studierenden im Rahmen der Landarztquote ihr Studium der Humanmedizin beginnen. Für das Wintersemester 2019/2020 ist das Bewerberprotal vom 31. März bis zum 30. April geöffnet. Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni statt. Das LAG NRW war bereits im Dezember 2018 vom Landtag verabschiedet worden.