Land NRW unterstützt Geburtshilfen in Mechernich und Euskirchen
Kreis Euskirchen. Die NRW-Landesregierung unterstützt die Geburtshilfen des Marien-Hospitals Euskirchen und des Kreiskrankenhauses Mechernich auch im Jahr 2026 bei der Finanzierung ihrer Betriebskosten. Die beiden Häuser gehören zu den 65 Geburtskliniken mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr in NRW, die insgesamt rund 25 Millionen Euro aus der Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform erhalten. Damit setzt die NRW-Landesregierung ihren Grundsatz aus dem Jahr 2025 fort, gezielt Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl von Geburten zu stärken.
„Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen. Gerade in den ländlichen Regionen wie dem Kreis Euskirchen brauchen wir die kleinen Geburtshilfen und müssen sie gezielt stärken“, so der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem. „Kleinere Geburtshilfen stehen häufig vor finanziellen Herausforderungen, weil sie die Infrastruktur für nicht planbare Entbindungen und Behandlungen an 365 Tage im Jahr vorhalten müssen. Die hohen Vorhaltekosten hierfür machen den Betrieb für die Träger kostspielig.“ Die Fördermittel des Bundes sollen daher genau an die Krankenhäuser verteilt werden, in denen mit maximal 1.100 Entbindungen relativ wenige Geburten pro Jahr stattfinden.
Alle 65 Kliniken in NRW, die im Jahr 2024 bis zu 1.100 Geburten durchgeführt haben, erhalten einen Zuschuss. Insgesamt profitieren so mehr als die Hälfte der landesweit 120 Kliniken, die aktuell eine Geburtshilfe betreiben, von den Fördermitteln. Für die Höhe der zugeteilten Fördermittel war die Anzahl der Geburten das wesentliche Kriterium. Der Großteil der Mittel – rund 21 Millionen Euro – wurde ausschließlich anhand dieses Kriteriums an Geburtskliniken verteilt. Die restlichen Fördergelder wurden anhand weiterer Voraussetzungen vergeben: So bekommen beispielsweise Krankenhäuser mit kleinen Geburtshilfen, die auch eine Fachabteilung für Pädiatrie oder Neonatologie unterhalten, eine entsprechend höhere Fördersumme. Im Durchschnitt bekommt jedes der 65 ausgewählten Krankenhäuser im Jahr 2026 Fördermittel in Höhe von rund 385.000 Euro. Die Krankenhäuser mussten sich nicht bewerben, um eine Förderung zu erhalten.
Hintergrundinformationen:
Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung tragen die Krankenkassen die Betriebskosten und die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser. Bundesweit werden vom Bund seit dem Jahr 2023 jährlich 120 Millionen Euro als Überbrückungsfinanzierung der Betriebskosten für Geburtshilfen zur Verfügung gestellt. Das Geld stammt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 25 Millionen Euro pro Jahr. Die Förderung wird mit Inkrafttreten des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bis 2027 fortgeführt.
Die Landesregierung hat 2025 erstmals festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten erhalten. 2025 erhielten 69 Geburtskliniken eine entsprechende Förderung, insgesamt wurden rund 25 Millionen Euro ausgezahlt.