Land NRW stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit

Düsseldorf. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Krise setzt Nordrhein-Westfalen auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.

„Die Kommunen sind wichtig für das Gelingen der Energiewende und das Erreichen der Klimaziele in Nordrhein-Westfalen. Sie sind es, die konkrete Vorhaben, etwa im Bereich des Verkehrs, beim Ausbau der Erneuerbaren Energien oder bei der Wärmewende, anstoßen und realisieren und damit den Klimaschutz vor Ort aktiv vorantreiben“, so Klaus Voussem, CDU Landtagsabgeordneter aus Euskirchen. „Mit den jetzt zur Verfügung stehenden 40 Millionen Euro möchten wir die Kommunen dabei unterstützen, Klimaschutz-Maßnahmen trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter umzusetzen.“

Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die Antragstellung erfolgt über ein schlankes und digitales Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg. Rund um das Antragsverfahren berät die Plattform Klima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.

Klaus Voussem: „Die Corona-Pandemie hat zu großen Belastungen für die Wirtschaft und damit auch zu einem erheblichen Rückgang der Steuereinnahmen, insbesondere auf kommunaler Ebene, geführt. In vielen Kommunen sind bereits geplante und notwendige Modernisierungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz nicht umgesetzt worden. Die Landesregierung kann den Kommunen in dieser Ausnahmesituation für den Klimaschutz Mittel in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung bereitstellen. Denn Klimaschutz wird auch auf lokaler Ebene gemacht.“

 

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