Land NRW hilft Sportvereinen mit 55,2 Mio. Euro durch den Winter

Kreis Euskirchen. Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen im Kreis Euskirchen hart. Daher wird die NRW-Landesregierung sie dabei unterstützen, die Energiemehrkosten, die durch Nutzung der Sportinfrastrukturen entstehen, aufzufangen. Wie der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mitteilt, können Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.

Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Klaus Voussem weist auf das am 20. Dezember 2022 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Krisenbewältigungsgesetz NRW hin und betont: „Unsere Sportvereine sind wichtige Orte der gesellschaftlichen Teilhabe und leisten einen bedeutenden Beitrag zu unserem sozialen Miteinander. Sie sollen trotz hoher Energiepreise ihren Aufgaben auch im Winter nachkommen können.“

Die Hilfe beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Antragsteller. Antragsberechtigt sind die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Sportfachverband sind. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2023. Das Programm wird vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen abgewickelt. Dafür steht eine digitale Plattform zur Verfügung. Nähere Informationen finden sich zeitnah auf der Seite des Landessportbundes: www.lsb.nrw