Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen profitieren von steigenden Landeszuweisungen

Kreis Euskirchen. Mit der Arbeitskreisrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) 2019 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen eine erste Prognose für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres veröffentlicht.

Nach dieser ersten vorläufigen Berechnung erhalten Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 voraussichtlich rund 12,067 Milliarden Euro an Zuweisungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich des Landes. Damit erhöht sich der Betrag gegenüber 2018 um rund 365 Millionen Euro, dies bedeutet ein Plus von 3,1%. Diese positiven Entwicklungen sind auf die gute wirtschaftliche Lage und die weiter steigenden Steuereinnahmen des Landes zurückzuführen.

„Es ist erfreulich, dass auch die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen von den erhöhten Landeszuweisungen profitieren werden. Nach der vorliegenden ersten Schätzung werden die kreisangehörigen Kommunen im nächsten Jahr insgesamt rund 87,5 Millionen Euro an Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten. Dies ist ein Plus von 23,8 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2018. Darüber hinaus wird der Kreis Euskirchen voraussichtlich knapp 34,5 Millionen Euro an Zuweisungen erhalten“, teilt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mit.

Neben den Schlüsselzuweisungen wird mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 eine neue Aufwands- und Unterhaltungspauschale als allgemeines Deckungsmittel eingeführt. „Damit wird erstmals seitens des Landes anerkannt, dass alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen unabhängig von ihrer eigenen Finanzkraft teilweise erhebliche Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen zu tragen haben. Wir halten Wort: Gerade den Kommunen im ländlichen Raum kommt die neue Pauschale zugute. Daneben sollen die Investitionspauschalen auch in 2019 gegenseitig deckungsfähig sein. Beides stellt eine deutlich Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung dar“, so Voussem abschließend.

Zu beachten ist, dass die ermittelten Zuweisungsbeträge auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2018 basieren und noch nicht endgültig sind, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 bezieht.

 

Gesamtzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen des Kreises Euskirchen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 (Arbeitskreisrechnung, Stand: 20.07.2018):

GebietskörperschaftGesamtzuweisungen
2018
- EUR -
Gesamtzuweisungen
2019
- EUR -
Veränderung
- EUR -
Bad Münstereifel5.784.5586.606.783822.225
Blankenheim6.822.0876.401.127-420.960
Dahlem3.220.3272.926.597-293.730
Euskirchen, Stadt9.18523628.181.91418.996.678
Hellenthal2.111.0963.037.299926.203
Kall3.297.8594.177.854879.996
Mechernich11.567.11812.737.4341.170.316
Nettersheim2.542.2623.862.4531.320.191
Schleiden7.298.8637.032.135-266.727
Weilerswist4.196.2736.002.4701.806.197
Zülpich7.645.4876.577.630-1.067.857
Gesamt63.671.16687.543.69523.872.529

Anmerkung: Auf ein Mehr an eigenen Erträgen folgt ein Weniger aus dem landesseitigen Finanzausgleich. Eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen der eigenen Gemeinde führt automatisch zu Folgen im kommunalen Finanzausgleich: Gemeinden, die bei den Steuererträgen überproportional gewinnen, verlieren bei den Zuweisungen nach der Gemeindefinanzierung des Folgejahres.