Signal für die Planung des Bahnknotens Köln auf grün gestellt – mehr Tempo bei Planung und Genehmigung

Köln. Zur Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung zum Ausbau des Bahnknotens Köln zwischen dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), der Deutschen Bahn und dem Land Nordrhein-Westfalen erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Klaus Voussem:

„Nachdem der Verkehrsausschuss des Landtags bereits in der vergangenen Woche der Aufnahme von zwei Teilmaßnahmen, nämlich des S-Bahn-Vorhabens ‚Westspange‘ und des ‚Verknüpfungsbauwerks Köln-Mülheim‘ in den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes zugestimmt hat, wurde mit der heutigen Unterzeichnung der Planungsvereinbarung ein weiteres Signal für den dringend notwendigen Ausbau des Bahnknotens Köln auf grün gestellt. Neben dem Ausbau des Kölner Hauptbahnhof und des Bahnhofs Köln Messe/Deutz müssen zwischen Köln-Hansaring und Hürth-Kalscheuren weitere Gleise sowie in Hürth-Kalscheuren ein sogenanntes Überwerfungsbauwerk gebaut werden. Ein Ergänzungspaket sieht unter anderem noch die Elektrifizierung der Erftbahn von Horrem nach Bedburg vor. Für die Elektrifizierung der Eifelstrecke und der Voreifelbahn wird in Kürze ebenfalls die Planung angeschoben.

Der gesamte Ausbau des Bahnknotens Köln steht im besonderen Interesse des Landes. Zudem ist er auch im Abschlussbericht der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung als Projekt zur Förderung der Infrastruktur im Rheinischen Revier als für den Strukturwandel bedeutsam anerkannt. Daher sollte der Bund diese und weitere Maßnahmen nunmehr in ein Infrastrstrukturbeschleunigungsgesetz aufnehmen, um so noch schneller planen und genehmigen zu können. Was beim Aufbau Ost Anwendung gefunden hat, muss auch bei einer erfolgreichen Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier möglich sein.“

 

Hintergrund:

Der Bahnknoten Köln hat überregionale Bedeutung für den Bahnverkehr in NRW und ganz Deutschland. Unter der Engpasssituation im Kölner Bahnknoten leiden der gesamte Personen- und Güterverkehr. Für beide Bereiche wird ein stetiges Wachstum in den kommenden Jahren prognostiziert. Ein Bündel aus verschiedenen Maßnahmen soll den jetzigen Engpass beseitigen. Von der Erhöhung der Kapazität im Bahnknoten Köln profitieren in Zukunft verkehrsträgerübergreifend Güter-, Fern- und Nahverkehr.

Das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben soll der Vereinfachung der Planungsverfahren von großen Verkehrsinfrastrukturprojekten dienen. Der Gesetzgeber erhofft sich unter anderem durch folgende Maßnahmen eine Verkürzung der Planungsverfahren von mehr als zwei Jahren:

  • Das Bundesverwaltungsgericht wird in erster und letzter Instanz zuständig für eine festgelegte Liste von Verkehrsinfrastruktur-Großprojekten.
  • Naturschutzverbände werden Privatpersonen im Planungsverfahren gleichgestellt. Bisherige Sonderfristen sowie Informationspflichten der Planungsbehörde entfallen.
  • Erweiterte Pflicht für Grundstückseigentümer, Vorarbeiten zu dulden.
  • Einheitliche Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen von zehn Jahren (fünf weitere Jahre auf Antrag).