Klaus Voussem wird Vorsitzender des Hauptausschusses

Kreis Euskirchen. Der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem wird neuer Vorsitzender des Hauptausschusses des NRW-Landtags. Landtagspräsident André Kuper hat die Änderung mit Wirkung zum 22. Juli 2022 auf Vorschlag der CDU-Fraktion veranlasst (Drucksache 18/310). Voussem wir damit Nachfolger von Dr. Marcus Optendrenk, der als Finanzminister ins Kabinett von Hendrik Wüst gewechselt ist.

„Der Vorsitz im wichtigen Hauptausschuss ist ein große Ehre für mich und eine parlamentarische Aufgabe, der ich mich gerne stellen werde“, so Voussem. Besonders die Zuständigkeit für bürgerschaftliches Engagement möchte Voussem aktiv begleiten. „Vereine und Ehrenamt sind der Kitt unserer Gesellschaft. Menschen, die sich hier engagieren gilt unser Dank und Respekt.“ Bürgerschaftliches Engagement trage zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Es fördere die gesellschaftliche Teilhabe und sei Impulsgeber für gesellschaftliche Veränderungen. „In meinem Wahlkreis wird dieses Engagement besonders gelebt, das zeigen die vielen Engagierten in Schützen-, Sport- oder Karnevalsvereinen“, so Voussem. Daneben gebe es ebenfalls viele Ehrenamtler, die sich im Verborgenen für die Gesellschaft engagierten, etwa ehrenamtliche Nachhilfen für Schulinder, Notfallseelsorger oder Mitglieder in Feuerwehr, Rettungsdiensten und THW.

Dass Voussem nun von der CDU Landtagsfraktion als Vorsitzender des Hauptausschusses vorgeschlagen wurde, ist für den Euskirchener Landtagsabgeordneten auch ein Zeichen der Anerkennung der Arbeit der vergangenen Jahre, unter anderem als verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion. Diese Aufgabe möchte Voussem nun abgeben.

 

Zu den weiteren Aufgaben des Hauptausschusses gehören:

  • Bundes- und Bundesratsangelegenheiten; gemäß § 51 Abs. 4 GO auch bei Vorlage eines so genannten dringenden Falles
  • Fragen der Landesverfassung,
  • Staatsverträge im Rahmen des Artikels 66 Satz 2 der Landesverfassung,
  • Allgemeine Fragen des bürgerschaftlichen Engagements (Einschließlich Freiwilligendienste, ohne Ehrenamt in der Schule) und des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen,
  • Stiftungswesen,
  • Angelegenheiten der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Sonn- und Feiertagsrecht,
  • Angelegenheiten der Partnerschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Brandenburg sowie
  • Fragen des Abgeordnetenrechts sowie der Bezüge und Versorgung der Mitglieder der Landesregierung.

Anlässlich der Haushaltsberatungen befasst sich der Hauptausschuss mit

  1. dem Einzelplan des Landtags,
  2. dem Einzelplan des Ministerpräsidenten,
  3. dem Einzelplan des Verfassungsgerichtshofs.