Klaus Voussem spricht zur Landesbauordnung und weiteren Themen im Landtag NRW
Zunächst ging es am Mittwochabend im Plenum um die Änderung der Landesbauordnung. Einziger Punkt der Novelle war die Verankerung der Rauchmelderpflicht im Gesetzestext. Klaus Voussem hierzu: Ich habe bei der Einbringungsdebatte im Dezember bereits gesagt, dass wir ausdrücklich jede Initiative begrüßen, die als Ziel dem Schutz von Leib und Leben dient. Diese Zielsetzung war nie streitig, alle Fraktionen hier im Hause bekennen sich dazu. Wir sind uns darin einig, dass schreckliche Unfälle durch Brände so gut wie möglich verhindert werden müssen.
Eine Sachverständigenanhörung habe die CDU-Landtagsfraktion allerdings in der Beurteilung des Gesetzentwurfs durch die Sachverständigen bestätigt: Mit den Worten Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, fasste Voussem die zahlreichen handwerklichen Mängel des Gesetzesvorhabens zusammen. Er verwies dabei unter anderem auf die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände. Dort heißt es: Wenn das Land aber eine gesetzliche Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung verankern will, so hat es den Kommunen die Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass die Kosten des landesweit tausendfachen Batterieaustausches im Falle des Bezugs von ALG II denen der Unterkunft zugeschlagen werden.
Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollten die Anforderungen an die Brandmelder weiter konkretisiert werden. Haus und Grund lehnte den Gesetzentwurf aufgrund der verpflichtenden Regelung für die Eigentümer grundsätzlich ab, und wies zusätzlich auf den Koalitionsvertrag von Rot-Grün hin. Anders als jetzt im Gesetz steht, heißt es dort: Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Rot-Grün verstoße im Ergebnis mit der jetzt vorliegenden Änderung der Landesbauordnung gegen den eigenen Koalitionsvertrag. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen kritisierte die mangelnde Flexibilität der gesetzlichen Neuregelung.
Unter dem Strich war das Gesetz in dieser Form auch für die CDU nicht zustimmungsfähig. Mit unserer Enthaltung wollen wir allerdings auch klarstellen, dass wir nicht gegen Verbesserungen sind, die Menschenleben retten, betonte Voussem abschließend.
In seinem zweiten Debattenbeitrag ging Klaus Voussem am Donnerstagvormittag auf den Abschlussbericht der Enquetekommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW ein. Voussem fungierte in dieser Enquetekommission als Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Obwohl wir nur von 1% der Wohnimmobilien unseres Landes sprechen, war es daher richtig und wichtig, uns mit den Ursachen von Problemimmobilien zu beschäftigen, stellte Voussem einleitend fest. Am Anfang der Beratungen habe die These gestanden, dass vernachlässigter und verwahrloster Wohnraum allein nur ein Problem von Wohnungsbeständen neuer Finanzinvestoren sei. Heute wisse man mehr: Ein erheblicher Anteil von Problemimmobilien – immerhin 43% – befindet sich in der Hand von privaten Einzeleigentümern. Und nicht nur das: Die Enquete-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass zukünftig die privaten Einzeleigentümer noch problematischer einzuschätzen sind, als die Finanzinvestoren. 55% der Problemimmobilien befinden sich laut dem Abschlussbericht im Eigentum von Finanzinvestoren. Wenn das Problem mit vernachlässigten und verwahrlosten Immobilien ernsthaft angegangen werden soll, reicht es so Voussem – nicht, einfach nur mit dem Finger auf die bösen Finanzinvestoren zu zeigen. Auch hier gebe es Auswüchse, die wir unterbinden müssen, so Voussem und weiter: Es ist z.B. niemandem zu vermitteln, weshalb der Erwerber eines Einfamilienhauses Grunderwerbssteuer zahlen muss, der Erwerber eines 94%-Anteiles an einer Wohnungsbaugesellschaft mit mehreren 100 oder 1000 Wohnimmobilien jedoch von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt laut Voussem daher ausdrücklich, die von der damaligen rot-grünen Bundesregierung durchgesetzte Steuerbefreiung für Investoren rückgängig zu machen.
Wenn aber Problemimmobilien nicht nur in Beständen von Finanzinvestoren zu finden sind, sondern unabhängig von der Eigentümerstruktur ein generelles Problem für die in diesen Immobilien lebenden Menschen und die Kommunen sind und wenn wir feststellen, dass in den kommenden Jahren vor allem Problemimmobilien im Eigentum von Einzeleigentümern zum Problem werden, dann müssen Lösungsansätze gefunden werden, die nicht alleine die Finanzinvestoren in den Blick nehmen, sagte Voussem und ergänzte: Den Menschen in unserem Land, die von Problemimmobilien betroffen sind sei es als Mieter, sei es als benachbarte Eigentümer ist es herzlich egal, wer Eigentümer der Problemimmobilie ist. Die wollen von uns Lösungen haben. Die wollen, dass die Kommunen aktiv werden und sie mit den Problemen nicht alleine lassen.
Eine von der CDU unterstützte Handlungsempfehlung sei daher, dass die Landesregierung zukünftig die Information und Beratung von Kommunen im Umgang mit Problemimmobilien intensivieren müsse. Auch sei die bessere Absicherung der Forderungen einer Kommune aus Ersatzvornahmen in den Blick zu nehmen.
Veränderungsbedarf ist sicherlich vorhanden, allerdings sind wir der Auffassung, dass einige Vorschläge über das Ziel hinausschießen, stellte Voussem zum Abschluss noch einmal fest und weiter: Um es ganz klar zu sagen: Wir lehnen alle Forderungen ab, die finanz- und ordnungspolitisch bedenklich sind. Hierzu nur ein Beispiel: Die Forderung nach Ankaufhilfen in Zwangsversteigerungsverfahren lehnen wir entschieden ab. Sie verzerren den Markt, treiben die Preise in die Höhe, erlauben es, unverantwortlichen Eigentümern sich auf Kosten der Allgemeinheit zu sanieren und belasten die öffentlichen Haushalte selbst, wenn man sie als revolvierende Fonds auflegen würde. Mit der Abstimmung über zwei Entschließungsanträge von SPD, Grünen und Piraten endete die Debatte über den Abschlussbericht der Enquetekommission.
Am frühen Vormittag des 22.03.2013 konstituierte sich im Düsseldorfer Landtag schließlich auch noch der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW. Obmann der CDU-Landtagsfraktion in diesem Untersuchungsausschuss ist Klaus Voussem.