Klaus Voussem: „Gemeinsam bauen wir unsere Heimat wieder auf“

Kreis Euskirchen. Ab Freitag, 17. September 2021, können Betroffene der Hochwasserkatastrophe Anträge für Aufbauhilfen beim Land NRW stellen. Darauf weist der Euskirchener CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin. Insgesamt stehen für NRW 12,3 Milliarden Euro für Private, Unternehmen und Kommunen zur Verfügung, um die Schäden zu beseitigen, die das Hochwasser angerichtet hat. „Das Hochwasser vom Juli hat gezeigt: Wir Menschen im Kreis Euskirchen stehen in der Not zusammen, diese Hilfsbereitschaft hat uns von den Fluten bis hierhin getragen“, so Klaus Voussem. „Auch Bund und die Länder zeigen sich solidarisch und ermöglichen den Wiederaufbaufonds, zu dem Anträge ab Freitag möglich sind. Gemeinsam bauen wir unsere Heimat wieder auf.“

Die Antragsverfahren werden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung. Bereits im Vorfeld der Beratungen war festgelegt worden, dass Privathaushalte bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet bekommen, in besonderen Härtefällen 100 Prozent. Ein besonderes Augenmerk soll auf einen zukunftsweisenden Aufbau gelegt werden, etwa indem der aktuelle Stand der Technik wie Glasfaserleitungen verbaut werden. „Beim Wiederaufbau ist es nun erforderlich, den präventiven Hochwasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren“, so Voussem. Man wisse nun, welche Gebiete bei einem Jahrhunderthochwasser mit überschwemmt werden, daher dürfe es einen sturen Wiederaufbau in gefährdetem Gebiet nicht geben.

 

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
  • Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens u.a.:
  1. Die Kosten
    •  zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der pri- vaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,
    • zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
    • sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude – einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
  2. die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
  3. die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
  4. die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen, in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
  • Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
  • Das Online-Förderportal wird mit dem 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet. Den Link zum Online-Förderportal finden Sie ab diesem Zeitpunkt auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Weitere Informationen und Leitfäden zur Antragstellung finden Sie unter:

https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wieder- aufbauen

 

Aufbauhilfen für Unternehmen

  • Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
  • Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Scha- densermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

 

Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

Landwirtschaft:

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft:

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Land- und forstwirtschaftliche Wege:

  • Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Anträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Aquakultur/Fischerei:

  • Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
  • Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
  • Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.

Abfallentsorgung:

  • Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
  • Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finan- ziell unterstützen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.

Abwasser:

  • Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
  • Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.