Kanaldichtheitsprüfung mit Augenmaß

So der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem und weiter „heute kann ich mitteilen, dass die CDU-Landtagsfraktion wesentliche Verbesserungen für Bürger und Kommunen erreichen konnte“.
Viel zu lange haben Rätselraten und Irritation über das EU-weit angelegte Projekt geherrscht“, so der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem und weiter „heute kann ich mitteilen, dass die CDU-Landtagsfraktion wesentliche Verbesserungen für Bürger und Kommunen erreichen konnte“. 
Am Ende haben sich die Regierungsfraktionen weitestgehend den Forderungen der CDU angeschlossen. Grundlagen sind ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grüne sowie ein ergänzender Erlass des Umweltministeriums. Die wichtigsten Punkte des gemeinsamen Antrages lauten: 
1. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. 
2. Die schonendste Art der Dichtheitsprüfung soll genutzt werden, d.h. neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung). Eingeführt werden soll außerdem eine drucklose Durchflussprüfung. Die Entscheidung über das anzuwendende Prüfverfahren fällt der Eigentümer. 
3. Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich sollen daher öffentliche und private Kanäle zeitgleich saniert werden. Auf die Sanierung von Bagatellschäden soll verzichtet werden. Für die Sanierung mittlerer Schäden wurde die Frist von 12-24 Monaten auf 5 Jahre verlängert. 
4. Das in fast allen Kommunen verbotene – in vielen Landesteilen ehemals übliche und bisher geduldete – Einleiten von Drainagewasser in den Schmutz- oder Mischwasserkanal wird zwar nicht erlaubt, führt aber nicht in jedem Fall zu einer Sanierungspflicht für den privaten Grundstückseigentümer. Über die Umsetzung entscheidet die Kommune eigenverantwortlich. 
5. Durch eine verstärkte Information und Beratung sollen die Betroffenen vor sogenannten Kanalhaien besser geschützt werden. 
6. Die Landesregierung stellt die nahtlose Fortführung der Förderleistungen sicher und wird ein Förderprogramm für Kommunen und ein Kreditprogramm für private Eigentümer auflegen.
„Damit hat die CDU im Landtag Nordrhein-Westfalen wichtige Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger erreicht. Die Interessen des Umweltschutzes werden gewahrt, ohne das Portemonnaie der Betroffenen überzustrapazieren“, so Klaus Voussem.