Investitionspakt Sport: Land übernimmt Eigenanteil der Kommunen

Kreis Euskirchen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ entschieden, die fällig werdenden städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur für das Jahr 2020 zu übernehmen. Für die Kommunen und Vereine im Kreis Euskirchen bedeutet dies: Das Land NRW übernimmt den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenen Eigenanteil von zehn Prozent, womit sich der Landesanteil auf 25 Prozent erhöht (Bund: 75 Prozent). „Ein Ausnahme-Jahr erfordert Ausnahme-Entscheidungen: Wir unterstützen unseren Breitensport und seine Infrastruktur dabei, fit durch die Corona-Krise zu kommen“, so Klaus Voussem, CDU Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Euskirchen.

Die Finanzhilfen des Landes und des Bundes können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen und Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern, eingesetzt werden. Vorrang in der Förderung haben Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder quartiersbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche zum Inhalt haben, zum Beispiel Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder. Für den Investitionspakt 2020 werden in diesem Jahr, vorbehaltlich der Verabschiedung im Landes- und Bundeshaushalt, rund 47 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Förderfähig sind

  • innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur;
  • außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, insbesondere die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur, wenn ein besonderer Bedarf besteht und so die Erreichung der mit dem Investitionspakt verfolgten Ziele sichergestellt wird;
  • im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten;
  • darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn dort nachweislich notwendige Infrastrukturen im Sinne dieses Investitionspaktes fehlen.