97,6 Mio. Euro vom Land für die Kommunen im Kreis Euskirchen

Düsseldorf. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen. Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht. Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhalten die Kommunen im Kreis Euskirchen im kommenden Jahr 97.616.247,42 Euro vom Land NRW. Darunter fallen die Pauschalen für Aufwand und Unterhaltung 4.034.814,08 Euro, Sport: 894.868,00 Euro, Bildung: 7.152.474,00 Euro, Allgemeine Investitionen: 20.728.759,34 Euro.

 

Dazu erklärt der CDU Landtagsabgeordnete Klaus Voussem:

„Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren. Unser Ziel als CDU ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können. So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist. Nach der Arbeitskreis-Rechnung können die Kommunen im Kreis Euskirchen mit Zuweisungen in Höhe von rund 97,6 Millionen Euro im kommenden Jahr rechnen, die Klima- und Forstpauschale kommt hier noch hinzu. Gerade in unruhigen Zeiten erweist sich das Land NRW als verlässlicher Partner der Kommunen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz bleibt ein stabiler und wesentlicher Pfeiler der Förderung der Städte und Gemeinden durch die Landesregierung.“

 

Hintergrund: Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.

 

Verteilung

Kommune Summe
Bad Münstereifel 7.486.590,62 Euro
Blankenheim 8.231.791,86 Euro
Dahlem 3.552.259,66 Euro
Euskirchen 32.507.490,48 Euro
Hellenthal 2.433.307,55 Euro
Kall 3.400.405,05 Euro
Mechernich 13.785.383,99 Euro
Nettersheim 3.090.986,27 Euro
Schleiden 8.727.845,76 Euro
Weilerswist 6.483.316,16 Euro
Zülpich 7.916.870,02 Euro
GESAMT 97.616.247,42 Euro