Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen erhalten 90 Millionen Euro an Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz

Kreis Euskirchen. Mit der 1. Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) 2019 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen nunmehr eine belastbare Prognose für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres veröffentlicht.

Nach dieser Berechnung erhalten Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 voraussichtlich rund 12,067 Milliarden Euro an Zuweisungen aus dem Finanz- und Lastenausgleich des Landes. Damit erhöht sich der Betrag gegenüber 2018 um rund 365 Millionen Euro, dies bedeutet ein Plus von 3,1 Prozent. Diese positiven Entwicklungen sind auf die gute wirtschaftliche Lage und die weiter steigenden Steuereinnahmen des Landes zurückzuführen.

„Auch für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind die Entwicklungen äußerst erfreulich. Nach der vorliegenden 1. Modellrechnung werden die kreisangehörigen Kommunen im nächsten Jahr insgesamt 90 Millionen Euro an Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten. Dies ist ein Plus von rund 26,6 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2018. Darüber hinaus wird der Kreis Euskirchen voraussichtlich 35 Millionen Euro an Zuweisungen erhalten“, teilt der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem mit.

Neben der weiterhin positiven Steuerentwicklung und der damit einhergehenden Erhöhung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse im Vergleich zum Vorjahr profitieren die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen vor allem auch von der geplanten Änderung verschiedener Parameter im Gemeindefinanzierungsgesetz 2019.

„Im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die Gemeinden werden mit dem GfG 2019 verschiedene Parameter geändert und damit wichtige Aspekte des sogenannten ‚sofia-Gutachtens‘ berücksichtigt. Die geplante Verringerung des Soziallastenansatzes sowie die Erhöhungen der Schüleransätze für Ganztags- und Halbtagsschüler und des Flächenansatzes kommen vor allem den kreisangehörigen Kommunen im ländlichen Raum zugute“, so Voussem abschließend.

 

Tabelle: Gesamtzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Kommunen des Kreises Euskirchen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 (1. Modellrechnung, Stand: 30.10.2018):

Gebiets-
körperschaft
Gesamt-
zuwesiungen
Gesamt-
zuweisungen
Veränderung
20182019
- EUR -- EUR -- EUR -
Bad Münstereifel5.784.5586.830.6671.046.109
Blankenheim6.822.0876.546.274-275.813
Dahlem3.220.3273.000.701-219.626
Euskirchen, Stadt9.185.23629.063.24619.878.010
Hellenthal2.111.0963.167.8551.056.759
Kall3.297.8594.337.2201.039.361
Mechernich11.567.11813.093.4481.526.329
Nettersheim2.542.2623.963.5261.421.264
Schleiden7.298.8637.231.963-66.899
Weilerswist4.196.2736.223.4672.027.195
Zülpich7.645.4876.837.323-808.164
Gesamt63.671.16690.295.69026.624.524
Anmerkung: Auf ein Mehr an eigenen Erträgen folgt ein Weniger aus dem landesseitigen Finanzausgleich. Eine positive Entwicklung bei den Steuereinnahmen der eigenen Gemeinde führt automatisch zu Folgen im kommunalen Finanzausgleich: Gemeinden, die bei den Steuererträgen überproportional gewinnen, verlieren bei den Zuweisungen nach der Gemeindefinanzierung des Folgejahres.