Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Klaus Voussem MdL spricht am 13.12.2012 im Plenum des Landtags NRW zum Tagesordnungspunkt „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung“

 

Die Landtagsrede laut Protokoll:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Kollege Breuer, ich wollte Ihnen eigentlich zurufen: „Verbrennen Sie sich an der Opposition nicht die Finger“, aber das regeln wir an einem anderen Tag.
Da die fachlich-inhaltliche Beratung zur Änderung der Landesbauordnung ausführlich im zuständigen Fachausschuss geführt werden wird, beschränke ich mich heute im Rahmen dieser Einbringungsdebatte auf ein paar kurze Bemerkungen. Wir begrüßen zunächst einmal ausdrücklich jede Initiative, die dem Schutz von Leib und Leben dient. In diesem Sinne kann man für alle in diesem Hause feststellen, dass gegen diese Zielsetzung niemand etwas hat.

Wir sind uns darüber einig, dass schreckliche Unfälle durch Brände so gut wie möglich verhindert werden müssen. Wir wissen auch um die breite Unterstützung der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, die sich wünschen, zu weniger Einsätzen ausrücken zu müssen, bei denen Brände Menschenleben gefährden und Sachgüter zerstören. Für die weiteren parlamentarischen Beratungen ist es aus unserer Sicht daher vor allem wichtig, wie die gesetzliche Vorschrift weiter verbessert werden kann. Denn einige Aspekte sind in der Tat diskussionswürdig. Nennen möchte ich an dieser Stelle die Ausgabe 46 der „Wirtschaftswoche“ vom 12. November 2012. Darin sind alle Bundesländer mit und ohne Installationspflicht sowie die Entwicklung der Anzahl der Todesfälle aufgelistet. Ergebnis: Fast überall sind die Zahlen rückläufig. Das ist erfreulich. Weiteres Ergebnis: Die Zahlen sind unabhängig davon rückläufig, ob Rauchmelderpflicht besteht oder nicht. Es gibt also die eindeutige Tendenz der Verbesserung sowohl in Ländern mit einer gesetzlichen Vorschrift als auch in Ländern ohne Vorschrift. Welche Gründe dafür verantwortlich sind und ob daraus Konsequenzen für eine Änderung oder vielleicht sogar Ablehnung des Gesetzentwurfs erwachsen, muss im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.

Als weiterer noch zu klärender und zu verbessernder Punkt ist die Kontrolle zu nennen. Denn ein Gesetz kann seine Wirkung nur entfalten, wenn entsprechend kontrolliert wird. Also stellt sich die Frage: Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes? Beim Neubau ist das in der Tat kein Problem. Das kann man durch die Bauabnahme regeln. Das Problem liegt unserer Auffassung nach eher im Bestand. Wer stellt sicher, dass die Rauchmelder tatsächlich installiert werden? Wer stellt sicher, dass installierte Geräte funktionsfähig gehalten werden? Hierbei muss nach Auffassung der CDU im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über Verbesserungen beraten werden. Vor diesem Hintergrund kündige ich schon heute an, dass wir eine Anhörung beantragen werden, die diese Fragen hoffentlich klären wird. Ich freue mich also auf die Beratungen im Ausschuss. Meine Damen und Herren, der Überweisung stimmen wir natürlich zu.

Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.