Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
Rede vom 20.03.2013 im Rahmen der 24. Plenarsitzung im Landtag NRW zum „Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung“
Die Landtagsrede laut Protokoll:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir beraten in abschließender Lesung die Änderung der Landesbauordnung. Einziger Punkt der Novelle ist die Verankerung der Rauchmelderpflicht im Gesetzestext. Ich habe bei der Einbringungsdebatte im Dezember bereits gesagt, dass wir ausdrücklich jede Initiative begrüßen, die dem Schutz von Leib und Leben dient. Diese Zielsetzung war nie streitig. Alle Fraktionen im Hause bekennen sich dazu. Wir sind uns darin einig, dass schreckliche Unfälle durch Brände so gut wie möglich verhindert werden müssen.
Ich habe im Rahmen der Einbringung aber auch schon angekündigt, dass wir zur Klärung offener Fragen eine Anhörung beantragen würden. Wir haben uns die Stellungnahmen noch einmal genau angeschaut und sehen uns in der Beurteilung des Gesetzentwurfs durch die Sachverständigen bestätigt. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion lässt sich der vorliegende Entwurf mit „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“ treffend zusammenfassen. Zur Erläuterung möchte ich einige Problemstellungen kurz anführen. Die Ingenieurkammer-Bau NRW kritisiert fehlende Rechtssicherheit. Nach Auffassung der Ingenieurkammer muss aus dem Gesetz klar und eindeutig hervorgehen, dass eine besondere Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtung zur Anbringung von Rauchwarnmeldern durch Behörden oder Dritte auch in Person staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes nicht erfolgen soll. Die kommunalen Spitzenverbände befürchten weitere finanzielle Belastungen.
Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus ihrer Stellungnahme: „Wenn das Land aber eine gesetzliche Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung verankern will, so hat es den Kommunen die Kosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass die Kosten des landesweit tausendfachen Batterietauschs im Falle des Bezugs von Arbeitslosengeld II denen der Unterkunft zugeschlagen werden.“ Im Gesetz heißt es hingegen lapidar, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft sollten die Anforderungen an die Brandmelder weiter konkretisiert werden. Haus & Grund lehnt den Gesetzentwurf aufgrund der verpflichtenden Regelung für die Eigentümer zwar grundsätzlich ab, macht aber zusätzlich noch auf einen weiteren bemerkenswerten Sachverhalt aufmerksam. So hat Rot-Grün im Koalitionsvertrag etwas anderes festgelegt als jetzt im Gesetz steht. Ich zitiere wieder: „Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und Mieter bzw. die selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer“.
Rot-Grün verstößt hier also eindeutig gegen den eigenen Koalitionsvertrag. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen kritisiert die mangelnde Flexibilität. Der letzte Satz in § 49 Abs. 7 nimmt dem Eigentümer jegliche Möglichkeit, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zu einem späteren Zeitpunkt selbst in die Hand zu nehmen. Der letztgenannte Aspekt der Flexibilisierung, nach der die Eigentümer die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auch noch nach Inkrafttreten des Gesetzes selbst übernehmen können, war bereits Gegenstand der abschließenden Ausschussdebatte. Die FDP hat hier einen, wie ich finde, bedenkenswerten Änderungsvorschlag gemacht. Wir wollten uns dieser Verbesserung nicht verschließen, wenngleich sie minimal ist, und haben zugestimmt. Doch SPD und Grüne haben selbst diese kleine Veränderung abgelehnt und damit bewiesen, dass es ihnen in Wahrheit nicht um die Sache, sondern um den Koalitionsfrieden geht.
An dieser Stelle, sehr geehrter Herr Minister Groschek, muss ich für meine Fraktion leider erklären, dass wir Ihrem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen können. Wir wollen allerdings auch klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir nicht gegen Verbesserungen sind, die Menschenleben retten. Die CDU-Fraktion wird sich daher bei der Abstimmung enthalten.
Vielen Dank.