Förderung für die „Lebensadern des ländlichen Raumes“
Kreis Euskirchen. Das Land NRW hat eine neue Förderrichtlinie zur Finanzierung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren im ländlichen Raum auf den Weg gebracht. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände. Anträge können bis zum Ende des Jahres 2021 bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Wegebaumaßnahmen werden mit einem Zuschuss von 60 Prozent, maximal jedoch 500.000 Euro je Vorhaben unterstützt. Für die Fördermaßnahme stehen in diesem Jahr rund 5,75 Millionen Euro Kassenmittel zur Verfügung. Die Fördermittel richten sich an Kommunen, die zum Gebiet des Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ gehören. Dazu zählen alle Kommunen des Kreises Euskirchen.
„Die Förderung zielt auf die nachhaltige Verbesserung zentraler ländlicher Infrastruktur ab. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum bei der Umsetzung ihres ländlichen Wegenetzkonzepts unterstützt werden. Ländliche Wege erfüllen vielfältige Funktionen und sind Lebensadern im ländlichen Raum“, so Klaus Voussem MdL, CDU Landtagsabgeordneter aus dem Kreis Euskirchen.
Im Rahmen des Programms wird die nachhaltige Modernisierung, insbesondere sogenannter Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege, gefördert. Vorhandene und bisher nicht oder nicht ausreichend befestigte Wege sollen ausgebaut und befestigt werden. Dazu gehören auch die erforderlichen baulichen Anlagen wie Durchlässe oder Brücken und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes.
Klaus Voussem: „Ländliche Wege dienen als Verbindung zwischen Gemeinden, Dörfern und kleineren Siedlungseinheiten oder zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. Sie erschließen die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen oder unterstützen die naturnahe Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung. Sie sollen eine gute und ganzjährige Erreichbarkeit der Wohn- und Arbeitsorte der Bevölkerung und eine witterungsangepasste Landnutzung gewährleisten und die Grundlage für eine intakte Kulturlandschaft bilden.“
Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen gravierend verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen weist das überkommene ländliche Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, denen mit der neuen Fördermöglichkeit gezielt begegnet wird.