Ab 1. September: Höhere Entlastung durch das Land NRW für Eigentumserwerb und -sanierung
Gestiegene Baukosten, höhere Bauzinsen, knappes Baumaterial und Handwerker: Wer derzeit ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder sanieren möchte, steht vor verschiedenen Herausforderungen. Wie der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem nun mitteilt, passt das Land Nordrhein-Westfalen die Förderbausteine der NRW.Bank an die Entwicklungen an.
„Unsere Orte im Kreis Euskirchen sind gefragt bei den Menschen und werden es auch in Zukunft sein. Damit sich auch weiterhin möglichst viele Menschen ihren Traum vom Eigentum verwirklichen können, gilt es, diese Personen zu unterstützen. Wer Eigentum fördert, fördert auch unsere Heimat“, so Voussem.
Dabei nimmt das Land nicht nur den Eigentumserwerb in den Blick, sondern auch Sanierung, Modernisierung und Anschlussfinanzierung von Eigentum. Voussem hierzu: „Wir möchten, dass die Menschen auch weiterhin gut, sicher und nachhaltig wohnen können. Somit sind Entlastungen bei Kauf, Sanierung und Anschlussfinanzierung richtig und wichtig.“
Konkret sehen die Anpassungen wie folgt aus:
NRW.BANK.Wohneigentum
(Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums)
- Einführung eines Verwendungszwecks für Anschlussfinanzierungen
- Einführung neuer Laufzeitvarianten
- Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
- Das Förderprogramm NRW.BANK.Wohneigentum richtet sich an Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen. Auch hier wurden seit 1. März die Einkommensgrenzen erhöht. Bei Einzelpersonen zum Beispiel sind das maximal 75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (zuvor: 60.000 Euro); bei Familien mit zwei Kindern 140.000 Euro (100.000 Euro je Paar plus 20.000 Euro je Kind, zuvor: 75.000 Euro je Paar plus 15.000 Euro je Kind).
NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
(Bau, Ersterwerb oder Sanierung von nachhaltigem Wohneigentum)
- Streichung Förderhöchstbetrag für Neubauvorhaben (aktuell 250.000 Euro)
- Einführung neuer Laufzeitvarianten
- Erhöhung der festen Zinsverbilligung von 0,5 Prozent auf 1,0 Prozent.
- Beim Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gibt es keine Einkommensgrenzen.
NRW.BANK.Gebäudesanierung
(Sanierung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum)
- Einführung einer festen Zinsverbilligung von 0,2 Prozent
- Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 75.000 Euro je Vorhaben auf 150.000 Euro
- Einführung neuer Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten
- Beim Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung gibt es keine Einkommensgrenzen.
Hintergrund: Die NRW.BANK als Förderbank des Landes bietet ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme ergänzend zur öffentlichen Wohnraumförderung des Landes an. Die NRW.BANK-Förderung ist über die Hausbanken zu beantragen. Sie ist mit anderen Fördermitteln von Land und Bund kombinierbar. Weitere Informationen unter:
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15937/nrwbank-wohneigentum.html
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15603/nrwbank-gebaeudesanierung.html
www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60050/nrwbank-nachhaltig-wohnen.html