Klaus Voussem: Fördermittel für Kinderfeuerwehren jetzt beantragen
Kreis Euskirchen. Auf die neuen Fördermöglichkeiten für Kinderfeuerwehren weist der Euskirchener CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin. So hat das NRW-Innenministerium auch für das Jahr 2018 Fördermittel bereitgestellt, um die Gründung von Kinderfeuerwehren zu erleichtern und eine fachgerechte Ausrüstung bereit zu stellen. Alle Kommunen mit Kinderfeuerwehren oder mit Kinderfeuerwehren in Gründung, die bislang keine Fördermittel erhalten haben, können sich um Fördergelder bewerben. Die Gelder sind an den Zweck gebunden, ein Transportfahrzeug anzuschaffen. Eine Förderung ist einmalig bis zu einem Anteil von 80 Prozent der Anschaffungskosten möglich, höchstens jedoch mit einer Zuwendung von 48.000 Euro.
„Kinderfeuerwehren bringen nicht nur Spaß und ein sinnvolles Hobby, sie sorgen vor allem auch dafür, Kinder frühzeitig für das Thema ‚Feuerwehr‘ zu begeistern und sichern so den Nachwuchs“, so Klaus Voussem. Interessierte Kinder sollen spielerisch an das Thema Brandschutz und die Feuerwehr im Allgemeinen herangeführt werden und diese kennenlernen. „Mit den bereitgestellten Fördergeldern können Fahrzeuge angeschafft werden, etwa für Ausflüge, Wanderungen oder Informationsbesuche“, erklärte Voussem. Die Fahrzeuge müssen dabei einige Kriterien erfüllen, etwa über geeignete Kindersitze verfügen.
Die Bewerbung um die Fördermittel läuft ausschließlich über die Kommunen. Bewerben können sich auch solche Kommunen, die gerade dabei sind, eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Darüber hinaus müssen bereits Räumlichkeiten gegeben sowie ein Konzept erarbeitet sein. Bewerbungsschluss für die Fördermittel ist der 13. April 2018.
Bei Kinderfeuerwehren wird Kindern ab sechs Jahren die Arbeit der Feuerwehr spielerisch nahe gebracht. Die Aktivitäten, die sich das pädagogisch geschulte Betreuungspersonal ausdenkt, sind vielfältig: Sie lesen gemeinsam kindgerechte Bücher beispielsweise zu den Themen Brandschutz- und Verkehrserziehung, üben mit dem Feuerwehr(garten)schlauch zu spritzen, lernen spielerisch Maßnahmen zur „Ersten Hilfe“ kennen oder unternehmen Erlebnistouren, etwa zu anderen Feuerwehren, der örtlichen Polizei oder der Leitstelle.
Weitere Informationen erhalten Sie im hier abrufbaren PDF des NRW-Innenministeriums.